Mehrarbeit bleibt verschleiert

Lediglich ein kleiner Anteil der Arbeitszeit (rund 15%) wird erfasst. Allfällige Mehrarbeit in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen werden nicht erfasst und bleiben verschleiert.

Die Arbeitszeit im Bereich Unterricht und Klassenlehrperson wird nicht erfasst, sondern pauschal berechnet. Das Lehrpersonalgesetz bestimmt in welchen Fällen eine Schulleitung den Arbeitszeitfaktor von 58 Stunden erhöhen oder senken darf. Eine Reduktion des Faktors hätte zur Folge, dass der Anteil der zur Verfügung stehenden Zeit im Bereich Unterricht sinkt und der Arbeitsaufwand in den anderen Tätigkeitsbereichen steigt. Wenn die Schule der Lehrperson nicht genügend Arbeit zuweisen kann oder den Aufgaben nicht genug Zeitressourcen zuweist, kann sich der Beschäftigungsgrad der Lehrperson reduzieren. Dazu ist jedoch eine Teilkündigung aus schulorganisatorischen Gründen nötig. Der VPOD lehnt eine Anpassung des Faktors gegen unten strikte ab. Wir sind überzeugt, dass dieser Faktor bereits jetzt zu tief angesetzt ist. Der VPOD hat bei der Vernehmlassung gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden eine Anrechnung von 60 Jahresarbeitsstunden pro Wochenlektion gefordert. Nach den anfänglich diskutierten 57 Arbeitsstunden werden nun wenigstens 58 Stunden veranschlagt. Zusätzlich werden bei Lehrpersonen in der Berufseinführung 59,5 Stunden als Arbeitszeit gerechnet. Viele Lehrpersonen merken, dass die zur Verfügung stehende Ressourcen für diesen umfangreichen Bereich oft nicht ausreichen. Da es keine Zeiterfassung gibt, bleibt die Arbeit, die über den berechneten Aufwand hinausgeht, ohne Konsequenzen. Für einen Teil der Arbeit würde auch die Möglichkeit bestehen?, dass die Lehrperson jegliches zusätzliche Engagement reduziert und nur noch «Dienst nach Vorschrift» leistet. Da den Lehrpersonen die Unterrichtsqualität der Schülerinnen und Schüler aber am Herzen liegt, sind sie dazu nicht bereit. Diese Einstellung verdient grosse Wertschätzung. Trotzdem muss klar sein, dass jede Stunde, die über den zur Verfügung stehende Zeitressourcen hinausgeht, gratis geleistet wird. Zudem wird die Steuerbarkeit des Arbeitsaufwandes überschätzt. Besondere belastende und zeitaufwendige Vorkommnisse in der Klasse können den Arbeitsaufwand enorm ansteigen lassen. Die Lehrperson ist diesem Mehraufwand ohne eigenes Verschulden ausgeliefert.

Der VPOD empfiehlt den LP, die ihren Arbeitsaufwand im Auge behalten? wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und im Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungsmassnahmen mit der SL zu besprechen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die Pauschale und die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch erhofft sich der VPOD dadurch, dass der Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent wird.