BVK reagiert auf Trickserei-Vorwurf des VPOD

Der VPOD hat im letzten Rundbrief BVK aufgedeckt, dass der Vergleichsrechner der BVK, mit dem die Versicherten das Ausmass der geplanten Verschlechterungen ab 2017 kalkulieren sollten, manipuliert ist. Wenn 2% als Zins eingegeben werden, rechnet das Tool unsichtbar mit einem halben Prozent mehr zu Gunsten des BVK-Reglements, das ab 2017 gültig sein soll. So werden die Verschlechterungen geschönt.

Nun hat die BVK reagiert und versucht auf dem Vergleichsrechner zu erklären, dass die Sparguthaben mit den Reglementsanpassungen ab 2017 um ein halbes Prozent besser verzinst werden können. Leider bleibt's bei einem Versuch. Denn sie erklärt nach wie vor nicht klipp und klar, dass das Tool für die Berechnung nach neuem Reglement ab 2017 mit einem halben Prozent mehr rechnet, als man eingibt.
Abgesehen davon könnte es für die Versicherten ab 2017 zu noch viel schmerzhafteren Einschnitten kommen, weil der Deckungsgrad „dank“ der fatalen Beschlüsse des Stiftungsrats gar unter 90% fällt. Dann würden nach geplanten Reglementsänderungen die Sparguthaben überhaupt nicht mehr verzinst – dieses Szenario sieht der Schönwetterrechner der BVK schon gar nicht vor.