Beschwerde zu den Lohnmassnahmen 2016 der Stadt Winterthur

Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft VPOD, des Personalverbandes Stadt Winterthur und des Polizeibeamtenverbandes der Stadt Winterthur

Ausgangslage

Im Rahmen der Debatte um das Budget 2016 hat der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur beschlossen, zum vierten Mal in Folge die Lohnmassnahmen der städtischen Angestellten zu streichen. Dies obwohl die Lohnmassnahmen ein integraler Bestandteil der städtischen Anstellungsbedingungen sind. Die drei Verbände VPOD, PVW und PBV haben sich daraufhin entschieden, im Namen ihrer Mitglieder eine Beschwerde beim Bezirksrat einzureichen. Mit Entscheid vom 25. Oktober 2016 hat der Bezirksrat diese Beschwerde abgewiesen.

Seit 2013 befindet sich die Stadt Winterthur in einem Abbauprozess und darunter leiden insbesondere die Angestellten stark. Die wiederholte Streichung der Lohnentwicklung ist finanziell sehr schmerzhaft für die Angestellten. Sie schafft Ungerechtigkeiten im Lohngefüge und sie sorgt dafür, dass die Löhne der städtischen Angestellten seit 2013 real deutlich gesunken sind.

Mit der Streichung der Lohnentwicklung bestraft das Parlament ausgerechnet jene, die mit ihrem Einsatz und Engagement dafür sorgen, dass trotz zweier Abbauprojekte die Qualität der städtischen Dienstleistungen gehalten werden konnte. Sie haben dafür gesorgt, dass trotz der Abbaupakete die Grossprojekte «Umbau am Bahnhofplatz», «Reorganisation bei der SPITEX», «Umzug in den Superblock» und vieles mehr bewältigt werden konnte.

Die regelmässige Lohnentwicklung ist ein zentrales Element für das Funktionieren des Lohnsystems der Stadt Winterthur. Die wiederholte Aussetzung hat der Stadt Winterthur als Arbeitgeberin stark geschadet.

Weil die Lohnmassnahmen ein solch wichtiges Element sind, braucht es eine ganz klare und saubere Regelung unter welchen Umständen, wie oft und von wem sie gestrichen werden können. Der Bezirksrat hat es in seiner bedauernswert knappen Antwort nicht geschafft diese Fragen ausreichend zu klären. Es sind jedoch zentrale Fragen, die zwingend der Klärung bedürfen. Insbesondere auch deshalb, weil die betroffenen Paragraphen im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Personalstatuts nicht angepasst werden sollen.

Entscheid

Die Verbände haben gemeinsam festgestellt, dass diese Fragen für die städtischen Angestellten von solcher Wichtigkeit sind, dass die alleinige Beurteilung durch den Bezirksrat, der ja ein Laiengremium ist, nicht ausreicht. Die Verbände haben sich deshalb gemeinsam mit den Beschwerdeführenden dazu entschieden, die Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Seit 2013 wurde die Lohnentwicklung jedes Jahr ausgesetzt. Wiederholt und mit Vehemenz haben die Angestellten und die Verbände diese Praxis kritisiert und Klärung verlangt. Mit dem Weiterzug der Beschwerde machen die Verbände klar, dass sie das Thema der Lohnentwicklung weiterhin mit Hartnäckigkeit und vollem Engagement verfolgen werden. Sie erinnern das Winterthurer Parlament und den Stadtrat daran, wie wichtig die Lohnentwicklung der städtischen Angestellten für die Stadt Winterthur ist.

Die Verbände bedauern sehr, dass sie durch das ungeschickte Timing des Bezirksrats dazu gezwungen sind, den Entscheid zu einem Zeitpunkt zu fällen, zu welchem die Diskussion über die Lohnmassnahmen 2017 bereits begonnen hat. Mit diesem Entscheid unterstützen die Verbände die positiven Signale der Parteien. Sie sind sehr erfreut, dass sich ein Gros des Parlaments und auch der Stadtrat für die Lohnmassnahmen 2017 einsetzen. Es ist ein wichtiges und richtiges Zeichen an die städtischen Angestellten, wenn es gelingt, die Lohnmassnahmen 2017 zu beschliessen.

Mit dem Entscheid die Beschwerde weiterzuziehen, leisten die Verbände einen Beitrag dazu, die Lohnentwicklung der städtischen Angestellten für die Zukunft auf eine solide Basis zu stellen.

Bei Fragen wenden sie sich bitte zwischen 14 bis 16 Uhr an:
Ansprechpersonen:
VPOD: Georg Munz, 076 364 82 58
PVW: Regula Huwiler, 052 267 68 65
PBV: Daniel Kindlimann, 052 267 65 68