Enttäuschender Bundesgerichtsentscheid bezüglich Ferienkürzung

Von: Martina Flühmann

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Stadt Zürich gut und hebt das Urteil des Ver-waltungsgerichts des Kantons Zürich auf. Somit ist die Ferienkürzung für die Hortleitungs-personen rechtskräftig – ein nicht nachvollziehbarer Entscheid für die Angestellten.