Schliessung der Verwaltung über den Jahreswechsel 2017/2018

Von: Roland Brunner

Der Regierungsrat schickt seinen Vorschlag für die Schliesstage 2017/2018 in die Vernehmlassung. Der VPOD nimmt Stellung. Hier unser Schreiben an die Finanzdirektion.

Sehr geehrter Herr Stocker, sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2017 und die Gelegenheit, zur vorgeschlagenen Regelung betr. Schliessung der Verwaltung über den Jahreswechsel 2017/2018 Stellung zu nehmen. Gerne machen wir von dieser Gelegenheit Gebrauch und nehmen wie folgt Stellung:

Seit Jahren müssen die kantonalen Angestellten bei der Lohnentwicklung und bei der Ferienregelung gegenüber der Privatwirtschaft Nachteile und Stillstand in Kauf nehmen Der VPOD ist klar der Meinung, dass die kantonale Verwaltung die fünfte Ferienwoche einführen muss, um als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben und um gegenüber der Privatwirtschaft aufzuholen. Dies haben wir bei den Lohnforderun­gen immer wieder klar festgehalten. Als erster Schritt wären die zwei seit Jahren gewährten zusätzlichen Ferientage zu verrechtlichen, da sich bereits aus der jahrelangen Praxis ein Rechtsanspruch ergibt.

Auch für das laufende Jahr resp. den diesjährigen Jahreswechsel drängt sich eine über den Entwurf hin­ausgehende Regelung der Feiertagsschliessung auf. Die Schliessung der Verwaltung vom 23. Dezember 2017 bis zum 3. Januar 2018 ist so sicher sinnvoll. Dazwischen liegen drei Arbeitstage. Der Entwurf sieht aber vor, dass nur zwei von diesen drei Tagen bezahlt wären resp. nicht kompensiert werden müssten, womit ein Tag als Kompensationszeit übrig­bleibt. Wir halten die Gewährung von nur zwei bezahlen Kompensa­tions­tagen für sehr kleinlich und fordern, dass alle drei Tage als bezahlte Kompensationstage gewährt werden, damit die Angestellten des Kantons nicht mit Minuszeit ins neue Jahr starten. Die Ausweitung der jetzt vorgeschlagenen 16:48 Stunden (2 Tage) auf 25:12 Stunden (3 Tage) ist als Zeichen der Wertschätzung und als Kompensation gegenüber der Regel in der Privat­wirt­schaft zu gewähren.

Für das Personal, das in der Weihnachtszeit planmässig Dienst leisten muss, sind drei Tage bezahlter Urlaub zu gewähren. Zudem ist klar darauf zu drängen, dass der Beschluss des Regierungsrates auch in den Gemeinden und kantonsnahen Institutionen umgesetzt wird und dass auch für das Lehrpersonal entsprechende Massnahmen ergriffen werden.