Ambulant vor stationär?

Von: Roland Brunner

Der Kantonsrat schafft die gesetzlichen Grundlagen, spezifische Behandlungen nur noch ambulant zuzulassen. Die Frage ist aber, wer darüber entscheidet - und wer auf Kosten von wem spart.

In der Einladung zur Medienkonferenz von morgen Freitag, 16. Juni, behauptet Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger, die «gezielte Förderung ambulanter Behandlungen im Kanton Zürich» trage «einem weit verbreiteten Patientenbedürfnis Rechnung und ermöglicht eine Kostensenkung im Gesundheits­wesen».

Tatsache ist, dass moderne Behandlungsmethoden ambulante Eingriffe zulassen, wo dies noch vor kurzem undenkbar war. Unbestritten ist auch, dass dies im Grundsatz sinnvoll und häufig auch im Interesse der PatientInnen ist. Aber eben nicht immer. Ein Eingriff bei einem jungen und gesunden Menschen kann vielleicht problemlos ambulant vorgenommen werden, während der gleiche Eingriff bei einem älteren und multimorbiden Menschen unter stationärer Behandlung erfolgen muss. Die entscheidende Frage ist, wer darüber entscheidet. Es ist zu befürchten, dass es nicht das Wohl der PatientInnen ist, das hier den Ausschlag gibt, sondern der Kostendruck respektive die gesetzliche Vorgabe.

Der VPOD bestreitet zudem, dass mit dieser Massnahme Kosten gespart werden. Der einzige, der damit Kosten spart, ist der Kanton selber. Während stationäre Behandlungen zu 55 Prozent vom Kanton finanziert werden, gehen ambulante Behandlungen vollumfänglich zulasten der PatientInnen und der Krankenkassen. So werden keine Kosten gespart, sondern sie werden einfach vom Kanton auf die PatientInnen abgewälzt. Auch wenn eine Behandlung ambulant günstiger ist als stationär, sind im heutigen System die anfallenden Kosten für die PatientInnen höher.

Der VPOD hat zudem grosse Bedenken, dass die nötigen ambulanten Ressourcen nicht recht­zeitig flächendeckend zur Verfügung stehen und dass diese übers Knie gebrochene, sehr kurzfristige Umsetzung zu einer enormen Mehrbelastung des Personals führt.