Das Ziel des neuen Berufsauftrags ist unter anderem, die Lehrpersonen den übrigen Staatsangestellten endlich gleichzustellen. In einem wichtigen Themenbereich hat die Bildungsdirektion dieses Ziel jedoch bewusst nicht eingehalten.
Wenn krank, dann besser länger als 1 Monat?
Wenn Lehrpersonen weniger als einen Monat krank sind, müssen sie alle verpassten Arbeiten ausserhalb des Bereiches Unterricht – also konkret in den Bereichen Schule, Zusammenarbeit, Weiterbildung und Klassenlehrperson – nachholen und die Gesamtjahresarbeitszeit in diesen Bereichen trotz Krankheit erfüllen. Dies macht pro Woche 6,5 h aus. Dasselbe gilt für Abwesenheiten aufgrund von Unfall, Militär und wenn ein Dienstaltersgeschenk bezogen wird. Erst wenn die Absenz länger als einen Monat dauert, wird die Jahresarbeitszeit in den Bereichen Schule, Zusammenarbeit und Weiterbildung um einen Zwölftel gekürzt. Das ist absurd. Muss jetzt den Lehrpersonen empfohlen werden, möglichst länger als einen Monat lang krank zu sein? Der Rechtsweg ist in dieser Frage vorprogrammiert, sofern die Bildungsdirektion nicht einlenkt.
VPOD, SekZH und ZLV fordern die Bildungsdirektion auf, dieses Thema nochmals zu überprüfen und die entsprechende Verordnung umgehend anzupassen.
Für Nachfragen der Medien:
Katrin Meier, Präsidentin VPOD Lehrberufe, 079 572 27 98
Dani Kachel, Präsident SekZH, 076 382 47 55
Lilo Lätzsch, Präsidentin ZLV, 079 409 44 32