Stellenabbau bei der EB Zürich

Von: Christine Flitner, Zentralsekretärin VPOD Bildung

Was sich schon seit einiger Zeit abgezeichnet hat, ist inzwischen traurige Gewissheit: Die kantonale Schule für Erwachsenenbildung baut über 60 Stellen ab, vorrangig im Bereich Deutsch als Zweisprache sowie im «Lernfoyer» und bei einigen Fremdsprachen.

Wechsel im Finanzierungssystem und die Konkurrenz anderer Anbieter haben dazu geführt, dass die Anmeldezahlen deutlich zurückgegangen sind. Das ist zum Teil dem eidgenössischen Weiterbildungsgesetz zu verdanken, welches vorsieht, dass öffentliche Schulen für Weiterbildungskurse kostendeckende Preise verlangen müssen, damit private Anbieter gleiche Bedingungen haben. Faktisch heisst das, dass faire Löhne, wie sie an öffentlichen Schulen gezahlt werden, durch das Weiterbildungsgesetz unter der Schutzbehauptung der «gleichlangen Spiesse» ausgehebelt werden. Preise, wie sie an privaten Sprachschulen üblich sind, sind nur aufgrund von Lohndumping und Prekarisierung bei den Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen möglich. Allerdings ist die Behauptung, der Kanton sei zu diesem Schritt gezwungen worden, nicht aufrecht zu halten. Das Weiterbildungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Angebote vom Wettbewerb ausgenommen werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. In Art. 9.3 heisst es: «Beeinträchtigungen des Wettbewerbs sind zulässig, sofern sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sind, verhältnismässig sind und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen.»

Es ist schwer nachvollziehbar, dass der kostengünstige, umfassende Unterricht in Deutsch als Zweitsprache angesichts der grossen Bedeutung von Integration generell und konkreten Projekten zur beruflichen Integration von geflüchteten Jugendlichen und Erwachsenen im Besonderen in Zürich kein öffentliches Interesse darstellt!
Es muss daher eher als eine Mischung aus politischem Unwillen und schulischer Fehlplanung interpretiert werden, dass jetzt zahlreiche Lehrpersonen ganz oder teilweise entlassen werden. Etwa 30 Personen werden ganz entlassen - manche haben über 30 Jahre für die EB gearbeitet. Bei den anderen werden die Pensen auf ein Minimum gesenkt. Derzeit sprechen der VPOD und eine Vertretung der Vereinigten Personalverbände VPV mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt über die Rahmenbedingungen des Sozialplans. Je nach Alter und Dienstalter gibt es Abfindungen; ausserdem sollen alle Entlassenen einen Zuschuss für Weiterbildungsmassnahmen erhalten.

Für ältere Arbeitnehmende ab 58 Jahren sind Pensionskassengutschriften sowie die Möglichkeit von Überbrückungsrenten vorgesehen. Der VPOD ist der Meinung, dass auch die Altersgruppe der 55-58-Jährigen auf Wunsch die Möglichkeit einer Frühpensionierung (Entlassung altershalber) haben sollten, wie es im Personalgesetz des Kantons bei Restrukturierungen vorgesehen ist. Zudem setzt sich der VPOD dafür ein, dass die schlechte Auftragslage der vergangenen Monate nicht bei der Berechnung der Abfindungen einfliesst, und dass Minusstunden, welche ebenfalls durch den Kursrückgang entstanden sind, nicht den Lehrpersonen aufgebürdet werden.

Zwischen Mitte Januar und Anfang März sind Einzelgespräche mit den Betroffenen vorgesehen. Sie haben dann 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme zu dem Vorschlag, der ihnen vorgelegt wird. VPOD-Mitglieder können sich dafür dann ans Sekretariat wenden.