VPOD erfreut über das gute Abschneiden der Liste «Starke Stimmen in die BVK»

Von: Fabio Höhener

Der VPOD ist hoch erfreut über das starke Abschneiden der Kandidatinnen und Kandidaten der Liste «Starke Stimmen in die BVK». Drei der neun Kandidierenden wurden gewählt. Damit wurde die ArbeitnehmerInnenvertretung deutlich gestärkt. Jetzt gilt es die Reihen zu schliessen und sich mit Nachdruck für die Interessen der Versicherten einzusetzen.

Der VPOD ist hoch erfreut über das starke Abschneiden der Kandidatinnen und Kandidaten der Liste «Starke Stimmen in die BVK». Drei der neun Kandidierenden wurden gewählt.

Die Stiftungsratswahl der Pensionskasse BVK ist beendet. Von den vom VPOD unterstützten KandidatInnen wurde gewählt: Irene Willi (Wahlkreis I: Schulen), Stefan Giger (Wahlkreis III: Gesundheitsinstitutionen) und Calista Fischer (Wahlkreis IV: Bildungsinstitutionen). Damit wurde das Ziel von mindestens zwei Sitzen übertroffen. Mit der Wahl von Irene Willi und Calista Fischer wurde zudem auch die Frauenvertretung im Stiftungsrat deutlich gestärkt.

Die gewählten KandidatInnen werden sich im Gremium insbesondere für eine verständliche und transparente Kommunikation, eine verstärkte Sozialpartnerschaft und eine faire Lastenverteilung zwischen Arbeitnehmenden und ArbeitgeberInnen einsetzen.

Jetzt gilt es die Reihen zu schliessen

Der Wahlkampf wurde zwischen den Personalverbänden mit harten Bandagen geführt. Jetzt müssen die StiftungsrätInnen auf Seiten der ArbeitnehmerInnen und die Personalverbände im Interesse der Versicherten wieder zusammenfinden. Die Gewerkschaft VPOD will dafür Hand bieten und wird mit den Vereinigten Personalverbänden (VPV) das Gespräch für die zukünftige Zusammenarbeit suchen.

Wahlkomplikationen

Auch das gute Abschneiden der eigenen KandidatInnen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei den Wahlen zu Komplikationen gekommen ist. Durch mutmasslich defekte Sicherheitssiegel konnten einige Personen ihre Stimme nicht rechtzeitig abgeben. Der VPOD behält sich vor, infolge dieser Unregelmässigkeiten im Wahlverfahren, Einsprachen zu unterstützen. Eine Einsprache kann von den Kandidierenden innert 10 Tagen nach der Publikation des Wahlergebnisses im Amtsblatt des Kantons Zürich (9. Juni) beim bisherigen Stiftungsrat erhoben werden.

Infos zu den KandidatInnen: www.starke-stimmen-bvk.ch