Umkleidezeit ist Arbeitszeit – die gesamtschweizerische Sicht

Anfang September verkündete auch die Regierung des Kantons Baselland, dass sie Umkleide­zeit in den Gesundheitsinstitutionen als bezahlte Arbeitszeit anerkennt. Davor hatte sich vor längerer Zeit auch bereits der Zürcher Regierungsrat in diesem Sinne geäussert.

Wir stehen vor einer paradoxen Situation: die Politik, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wie auch die Spitäler wissen, dass gemäss Arbeitsgesetz (ArG) die Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit ist. Spätestens seit der Präzisierung des entsprechenden Gesetzes­artikels wissen es alle. Jede einzelne Institution in diesem Land, die Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit bezahlt, bestiehlt damit also gezielt seine Angestellten. Viele Gesundheitsberufe gelten als typisch weibliche Berufe und gehören häufig nicht zu den bestbezahlten Jobs. Gerade in diesem Kontext ist es ein doppelter Skandal, dem vorwiegend weiblichen Personal jährlich bis zu einem halben Monatslohn vorzuenthalten.

Vor einem Jahr lancierte der VPOD die Kampagne Umkleidezeit im Kanton Zürich. Heute setzen sich alle VPOD-Regionen dafür ein, dass das Arbeitsgesetz in allen Spitälern endlich umgesetzt wird. Wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, wie etwa in den Kantonen Aargau, Bern oder Basel, geschieht dies im Rahmen der Sozialpartnerschaft und in Zusammenarbeit mit dem Personalausschuss. In anderen Kantonen wie etwa Tessin, Fribourg oder Genf steht der VPOD in direktem Gespräch mit den Arbeitgebern. Unklar bleibt bei allen Institutionen schweizweit, worauf sie denn nun konkret warten. Dass es nicht so kompliziert ist, die Umkleide- und Wegzeit zu eruieren, beweist der VPOD mit seiner kreativen Aktion «Umkleide­rennen», wovon im USZ am Nachmittag des 25.9. das zweite stattfinden wird sowie ein weiteres «Rennen» in der zweiten Oktoberwoche am Triemlispital.

Das Universitätskinderspital beider Basel (Ukbb) wie auch das Kantonsspital St Gallen werden die bezahlte Umkleidezeit Anfang 2020 einführen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt und auch hocherfreulich. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Gesundheitsinstitutionen, die fair und gerecht zu ihren Angestellten sein wollen, eine Wiedergutmachung für Lohneinbussen der vergangenen Jahre anbieten müssen. Der VPOD wird dies weiterhin konsequent einfordern.

Elvira Wiegers, VPOD Zentralsekretärin Gesundheit