VPOD@Spital Bülach

Die VPOD-Gruppe am Spital Bülach kämpft seit Jahren für die Anrechnung ihrer Umkleidezeit. Vor Arbeitsgericht hat sie Recht erhalten.

2019 haben VPOD-Mitglieder am Spital Bülach gegen das Spital Klage eingereicht, um ihre Umkleidezeit der letzten fünf Jahre vergütet zu bekommen. Das Arbeitsgericht Bülach hat den Kläger*innen Recht gegeben und ihre Forderungen weitestgehend gutgeheissen. Die Spitalleitung anerkannte das Urteil aber nicht, sondern hat Beschwerde beim Obergericht eingereicht. Das Verfahren ist noch hängig, aber inzwischen wurden für weitere Mitglieder Klagen eingeleitet und das Spital hat daraufhin ein Angebot gemacht, den Konflikt aussergerichtlich zu lösen.

Hintergrund zum Spital Bülach

Privatisierung: Das Spital Bülach war ein öffentlich-rechtliches Spital, geführt von den Gemeinden der Region in einem Zweckverband. Die Spitaldirektion wollte das Spital privatisieren und es zu einer Aktiengesellschaft umwandeln. 2014 kam es zur Abstimmung und leider gewannen die Privatisierer. Heute ist das Spital Bülach damit ein eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, wobei die Aktien im Besitz der Gemeinden sind. Informationen zu Abstimmung über die Privatisierung findest du hier in unserem Archiv.

Aktuelle Ereignisse: Trotz des Versprechens der Spitaldirektion, dass es mit der Privatisierung nicht zu Verschlechterungen der Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personals kommen würde, gab es immer wieder Konflikte und Probleme. Auf unserer Webseite "Unsere Gesundheit verkaufen?" findest du hier die Einträge zum Spital Bülach.

Umkleidezeit: Informationen zum Thema "Umkleiden ist Arbeitszeit!" findest du hier. In der Chronologie findest du dort auch die Einträge zum Spital Bülach, zum Beispiel die Information zum Urteil des Arbeitsgerichtes.