Der VPOD ist als DIE Gesundheitsgewerkschaft auch zuständig für die Angestellten der Alters- und Pflegheime im Kanton Zürich. Da die 265 Alters- und Pflegheime im Kanton Zürich gemäss Gesetz kommunal, also von den Gemeinden geführt werden respektive in ihre Zuständigkeit fallen, kommen aber überall unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Personalreglemente zur Geltung. Bei jedem APH ist deshalb erst abzuklären, ob es öffentlich-rechtlich ist (also der Gemeinden oder mehreren Gemeinden gemeinsam gehört), oder ob es privat-rechtlich organisiert ist (zum Beispiel als Stiftung oder Aktiengesellschaft). Entscheidend ist dann, welche Gemeinde(n) zuständig sind für das APH - und entsprechend, wer seitens VPOD für dich als Ansprechperson zur Verfügung steht.
- Für APH in der Stadt Zürich:
- Für APH in der Stadt Winterthur:
- Für alle anderen APH im Kanton Zürich: