Der VPOD als Partner? Konsequent gewerkschaftlich

Von: Roland Brunner

Wer schon lange beim VPOD ist, erinnert sich: Bis 2005 war der VPOD Mitglied bei den Vereinigten Personalverbänden VPV. Dann kam es zum Bruch – und seither kämpfen wir nebeneinander – mit ungleich langen Spiessen. Das soll sich nun ändern.

Der VPOD ist eine Gewerkschaft und vertritt als solche konsequent die Interessen ihrer Mitglieder. Bei den Vereinigten Personalverbänden (VPV) waren wir Mitglied in der Hoffnung, diese Interessen gemeinsam und stärker vertreten zu können. Aber die VPV sind ein Zusammenschluss von berufsständischen Organisationen, die sich kein Sekretariat leisten, sondern die mit Billigstbeiträgen ehrenamtlich tätig sind. Wir haben Tausende von Franken Mitgliedschaftsbeitrag an die VPV bezahlt – und mussten die Arbeit trotzdem immer selber machen, wenn wir wollten, dass etwas geschieht. Kosten und Aufwand blieben also an uns hängen, aber gegen aussen wurde das als Arbeit der VPV dargestellt.
Zum Bruch kam es dann im Jahr 2005, als die VPV eine Lohnkürzung durch den Kanton ohne Gegenwehr hinnehmen wollten. In einer Vereinbarung mit dem Regierungsrat hatten sich die VPV dazu verpflichtet, gegen die vom Regierungsrat beschlossene Lohnkürzung keinen Widerstand zu leisten. Ebenso inakzeptabel war die Ablehnung der VPV, Verhandlungsresultate in solch schwerwiegenden Fragen dem betroffenen Personal zur Beschlussfassung vorzulegen. Die VPOD-Sektionen Zürich Kanton (damals noch Staatspersonal) und Lehrberufe beschlossen, aus den VPV auszutreten und die freiwerdenden Ressourcen direkt in die aktive Vertretung der Interessen unserer Mitglieder und des öffentlichen Personals zu investieren. In der Mitteilung des VPOD hiess es: «Diese Ziele verfolgen wir unbeirrt weiter, und wir sind überzeugt, dass wir dies ausserhalb der VPV besser tun können. Wir sind aber jederzeit zur Zusammenarbeit mit den VPV und einzelnen Mitgliederverbänden bereit, wenn diese sich aktiv für das Personal einsetzen.» Auch der Kaufmännische Verband Zürich KVZ und der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK verliessen die VPV aus unterschiedlichen Gründen.

Der Kampf um Anerkennung
Der Kanton Zürich anerkennt im Personalgesetz (§47) Personalverbände, die wesentliche Teile des Personals vertreten, als ständige Verhandlungspartner in personalpolitischen Fragen. Heute sind aber laut Personalverordnung die VPV einzig und allein als Verhandlungspartner des Kantons anerkannt (PVO; LS 177.11). Seit unserem Austritt aus den VPV – also seit mehr als zehn Jahren – kämpfen wir für unser Recht, vom Kanton anerkannt und berücksichtigt zu werden. Ein Anlauf nach dem anderen verlief im Sande. Und jede/r neue Regierungsrat/rätin in der Finanzdirektion begann von vorne. Bis es uns zu bunt wurde.
Anfang 2015 verfasste der VPOD einen Brief an die Finanzdirektion, um seine Anerkennung rechtlich einzufordern. Und wieder gab es einen Regierungsratswechsel… Am 11. Juni 2015 konnten wir den Brief dann endlich an den neuen Finanzdirektor Ernst Stocker abschicken. Und die Zeit des Wartens und Vertröstens begann. An einem Treffen mit Regierungsrat Stocker am 18. September 2015 wurde uns die Antwort auf Ende November versprochen – 2015 wohlverstanden. Wir lieferten auf Wunsch des Regierungsrates eine lange Liste nach, wie die Nicht-Anerkennung und die daraus entstehende Ungleichbehandlung durch den Kanton unsere Arbeit beeinträchtigt. Und wieder geschah – nichts. Im Juni 2016 wurden wir dann aufgefordert, nochmals unsere Mitgliederzahlen auszuweisen und es hiess, nach den Ferien…
Und tatsächlich: Datiert auf den 14. September 2016 erhielten wir den Bescheid, die Regierung weise unser Anliegen in allen Punkten ab. Die Begründung ist direkt schon frech: Der VPOD sein unbedeutend resp. auf nationaler wie kantonaler Ebene keine repräsentative Organisation! Dem VPOD und allen Mitgliedern wird damit das Recht abgesprochen, ihre Interessen gleichberechtigt einbringen zu können, während die VPV wie eine Staatsgewerkschaft gehätschelt und gepflegt werden. Aber wir wollen keine Anerkennung «wegen guter Führung», sondern beharren auf unserem Recht auf Anerkennung.
Am 14. Oktober 2016 reichte der VPOD, vertreten durch Rechtsanwalt Markus Bischoff, Rekurs gegen den Entscheid des Regierungsrates ein. Markus Bischoff, VPOD-Mitglied, Präsident des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich (GBKZ) und Kantonsrat der Alternativen Liste, listet die Gründe auf, wieso eine Ungleichbehandlung rechtens nicht haltbar sei und zitiert Urteile des Bundesgerichtes in ähnlichen Verfahren. Er hält fest: «Faktum ist, dass der Staat für die Gleichbehandlung der verschiedenen Gewerkschaften und Berufsverbände zu sorgen hat.» Und weiter: «Würde mit Bestimmung von § 47 Abs. 2 PG wesentliche Minderheitsgewerkschaften ausgeschlossen, hiesse dies, der Gesetzgeber habe nur monogame Beziehungen einzugehen und dem grössten Verband eine bevorzugte Position einzuräumen. Damit setzt sich der Gesetzgeber dem Verdacht aus, eine Staatsgewerkschaft fördern zu wollen.» Bischoff ist überzeugt, dass wir unsere Anerkennung durchsetzen können und müssen – wenn nötig vor Bundesgericht oder sogar in Strassburg.

Nur gemeinsam setzen wir uns durch
Der VPOD ist die grösste Arbeitnehmendenorganisation der Schweiz im öffentlichen Sektor. Uns als «nicht repräsentativ» zu bezeichnen, ist gelinde gesagt despektierlich. Immerhin führt der VPOD ein nationales Sekretariat mit 25 Angestellten und finanziert mit den Mitgliederbeiträgen auch im Kanton Zürich ein Sekretariat mit 16 Angestellten – während die VPV mit Laiengremien und einem nebenamtlichen Sekretariat arbeiten. Die VPOD-Mitglieder bezahlen Monat für Monat hohe Beiträge, damit wir konsequent ihre Interessen wahrnehmen können. Die Auseinandersetzung um die BVK zeigt und dokumentiert, wie ungleich VPV und VPOD politisieren und wer die Knochenarbeit leistet.

Der Kampf um unsere Anerkennung zeigt aber auch eines: Wir müssen unser Recht erkämpfen. Eine Mitgliedschaft im VPOD ist also nicht nur für dich als individuelles Mitglied ein Gewinn, weil du von Rabatten, Rechtsberatung usw. profitierst, sondern eine Mitgliedschaft bedeutet in erster Linie eine Stärkung der gemeinsamen Interessenvertretung des kantonalen Personals gegenüber dem Kanton. Nur so kommen wir aus den Nullrunden beim Lohn und der Vogel-Strauss-Politik bei der BVK heraus. Wer also noch nicht Mitglied ist: höchste Zeit! Im eigenen Interesse.