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Enttäuschender Bundesgerichtsentscheid bezüglich Ferienkürzung
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Stadt Zürich gut und hebt das Urteil des Ver-waltungsgerichts des Kantons Zürich auf. Somit ist die Ferienkürzung für die Hortleitungs-personen rechtskräftig – ein nicht nachvollziehbarer Entscheid für die Angestellten.
