Generelle statt individualisierte Lohnmassnahmen in der Stadtverwaltung

Von: Duri Beer

Generelle statt individualisierte Lohnmassnahmen in der Stadtverwaltung. Weniger Aufwand, mehr Motivation für Vorgesetzte und Mitarbeitende. Am 16. November 2016 hat eine Mehrheit aus AL, SP und Grüne mit 62:61 entschieden, dass «die Lohnwirksamkeit der jährlichen Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräche (ZBG) für die gesamte Verwaltung oder Teile der Verwaltung aufgehoben wird … Alternative Anreizmodelle sind im Hinblick auf die Abschaffung der bestehenden Leistungskomponente zu prüfen.» Der Rückkehr von generellen statt individualisierten Lohnerhöhungen steht somit nichts im Weg.

Bereits 2011 hatten über 4000 städtische Mitarbeitende die Abschaffung der Lohnwirksamkeit mit einer Petition an den Stadtrat gefordert, weil Vorgaben wie die Gauss’sche Kurve, zu umfangreiche Verhaltensgrundlagen oder nicht messbare Zielvorgaben eine unvoreingenommene und faire Beurteilung verhinderten. Vielfach resultiert Demotivation statt Wertschätzung – Aufwand und Ertrag stehen in einem Missverhältnis, wenn wie in den letzten Jahren jährlich weniger als 0,5% der gesamten Lohnsumme für Lohnerhöhungen zur Verfügung steht.

Der Stadtrat hat nun zwei Jahre Zeit eine Weisung vorzulegen, welche das Anliegen der Parlamentsmehrheit (GR Nr. 2015/382) umsetzt. Für die Lohnerhöhungen von April 2017 hat der Stadtrat auf Antrag der Personalverbände die Höhe der zur Verfügung stehenden Lohnsumme verdoppelt – die Lohnmatrix kommt wiederum mit dem Faktor 1 zu tragen. Das Parlament beschliesst im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember definitiv.

Der Zeitplan für das weitere Vorgehen ist offen. Der VPOD begrüsst den Entscheid und setzt sich weiterhin für angemessene und konkurrenzfähige Lohnerhöhungen der städtischen Mitarbeitenden ein, insbesondere auch für langjährige Mitarbeitende.

Duri Beer, VPOD Regionalsekretär Zürich 044 295 30 19