Lehrpersonenverbände akzeptieren massive Benachteiligung der älteren Lehrpersonen nicht

Von: Fabio Höhener

Die Berufsverbände SekZH und ZLV sowie die Gewerkschaft VPOD wehren sich gegen die Schlechterstellung älterer Lehrpersonen durch die Einführung des neuen Berufsauftrags. Die Verbände rufen die Regierungsrätin Silvia Steiner dazu auf, einen fairen Ausgleich zu schaffen.

Durch die Einführung des neuen Berufsauftrages auf das Schuljahr 2017/18 fällt die Altersentlastung für die Lehrpersonen ab dem 57. Lebensjahr weg: Bisher wurde ein Vollpensum ohne Lohnkürzung um zwei Lektionen pro Woche reduziert – neu sollen die betroffenen Lehrpersonen ab dem 50. Altersjahr eine zusätzliche Ferienwoche und ab dem 60. Lebensjahr zwei zusätzliche Ferienwochen erhalten.

Diese Umstellung verursacht insbesondere bei älteren Lehrpersonen eine massive Schlechterstellung, die sich jährlich verschärft. So müssen beispielsweise Lehrpersonen, die mit der Einführung des neuen Berufsauftrages das 57. Altersjahr vollenden, bis zur Pensionierung insgesamt 10 Wochen länger arbeiten als mit der alten Regelung. Damit werden langjährige Lehrpersonen, die sich während ihrer gesamten Berufskarriere für die Schule eingesetzt haben, massiv schlechter gestellt. Die Änderung entspricht faktisch einer Arbeitszeitverlängerung oder einer Lohnkürzung.

Fairen Ausgleich schaffen

SekZH, ZLV und VPOD sind überzeugt, dass durch die angestrebte Gesetzesänderung das Vertrauens- und Verhältnismässigkeitsprinzip in inakzeptabler Weise verletzt wird. Die Lehrpersonenverbände haben sich deshalb an Bildungsdirektorin Silvia Steiner gewandt. Sie fordern die Regierungsrätin auf, für die benachteiligten Lehrpersonen für eine Übergangsphase einen fairen Ausgleich zu schaffen.

Falls sich keine Lösung findet, können sich die Verbände vorstellen, nächstes Jahr die Verfügungen betreffend der individuellen Beschäftigungsgrade vorsorglich anzufechten.