Medienmitteilung zum Urteil des Bezirksrates des Kantons Zürich zur Beschwerde bezüglich Lohnmassnahmen der Stadt Winterthur

Von: Georg Munz

Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft VPOD, des Personalverbandes Stadt Winterthur und des Polizeibeamtenverbandes der Stadt Winterthur

Mit Enttäuschung haben VPOD, PV Winterthur und PBV das ablehnende Urteil des Bezirksrates zur Kenntnis genommen. Wir sind irritiert, dass das Urteil sehr knapp und salopp abgefasst wurde, dies obwohl sich der Bezirksrat überraschend viel Zeit genommen hat für sein Urteil, wurde die Beschwerde doch bereits im Januar 2016 eingereicht.

Mit der Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt «platzt» der Bezirksrat mitten in die Debatte um die Lohnmassnahmen 2017 und lässt damit das notwendige Fingerspitzengefühl vermissen.

Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt werden wir das Urteil und einen allfälligen Weiterzug an das Verwaltungsgericht diskutieren und prüfen.

Wir sind der Überzeugung, dass die seit 2013 andauernde Aussetzung der Lohnmassnahmen eine unmögliche Situation für die städtischen Mitarbeitenden kreiert hat und inzwischen auch die Stadt Winterthur in ihrer Funktion als Arbeitgeberin vor gewichtige Probleme stellt. Entsprechend möchten wir noch einmal mit Nachdruck auf die Wichtigkeit der Lohnmassnahmen für 2017 hinweisen. Ein erneutes Aussetzen der Lohnmassnahmen würde nicht akzeptiert.

Für Fragen wenden Sie sich bitte bis 16.00 Uhr an: Georg Munz, VPOD-Regionalsekretär, 076 364 82 58,