Universitätsleitung verweigert Pensionskassenwechsel

Von: Roland Brunner

Die Universität Zürich hat gestern mitgeteilt, dass sie sich für einen Verbleib bei der Pensionskasse BVK und gegen einen Kassenwechsel entschieden hat. Und dies gegen die einstimmige Empfehlung des Personalausschusses.

Als die Pensionskasse BVK im Sommer 2015 ihre Demontage-Beschlüsse bekannt gab, war auch an der Universität Zürich und bei den dort beschäftigten 4500 BVK-Ver­sicherten der Ärger gross. Und beim Ärger wollte man es nicht bewenden lassen, sondern man hat sich darangemacht, ernsthaft Alternativen zu prüfen. Die 4500 BVK-Versicherten an der UZH wählten einen Personalausschuss, der sich an die Arbeit machte und zu einem klaren Urteil kam: „Der (…) gewählte Personalausschuss empfahl – gestützt auf ökonomische, rechtliche, verfahrenstechnische und politische Überlegungen – der Universitätsleitung am 6. Oktober 2016 einstimmig, den Anschlussvertrag mit der BVK bis zum 30. November 2016 zu kündigen, mit der Alternative einer Kündigung per Ende 2017.“

Der Personalausschuss kommt auch zu einem anderen Schluss als Universitätsleitung, was die BVK betrifft. In seiner Stellungnahme heisst es deutsch und deutlich: «Der Personalausschuss hält die BVK für wenig nachhaltig und beurteilt den Verbleib als verpasste Chance für die Arbeitnehmenden der UZH.»

Die einstimmige Empfehlung des Personalausschusses wird von der Universitätsleitung in den Wind geschlagen – auch wenn sie sich mit netten Worten für seine Arbeit bedankt. Sie macht klar, dass sie sich einem Wechsel der Pensionskasse widersetzt.

Dieser Entscheid ist umso stossender, als die Pensionskassengelder eigentlich vollum­fänglich den Versicherten gehören – auch die von den Arbeitgebern beigetragenen Anteile. Es ist also das Ersparte der Versicherten, über das die Arbeitgeber hier gegen die Versicherten entscheiden.

Und genauso wenig stichhaltig ist die Begründung der Universitätsleitung, vor allem im letzten Punkt, wo die Verankerung im Kanton Zürich bemüht wird. Nur weil die Kantonsangestellten nicht die Chance haben, der BVK und ihrer Demontage zu ent­kommen, muss die UZH ja nicht dabeibleiben. Zu fragen wäre, ob hier politischer Druck ausgeübt wurde oder ob vorauseilender Gehorsam der UZH-Leitung den Ausschlag gegeben hat.

Das Mandat des jetzigen Stiftungsrates der BVK läuft Mitte 2017 aus. Nächstes Frühjahr werden Wahlen stattfinden. Der VPOD wird sich für eine Kandidatur stark machen, mit der in Zukunft die Interessen der BVK-Versicherten wirklich vertreten sind.