VPOD lehnt Gesetzesvorlage für Auslagerung der Psychiatrischen Universitätsklinik ab / Unverantwortliches Abenteuer und Angriff auf die Demokratie

Der Regierungsrat gibt mit heutiger Medienmitteilung bekannt, dass er die Gesetzesvorlage für die Auslagerung der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat. Der VPOD lehnt die Gesetzesvorlage ab, weil sie ein unverantwortliches Abenteuer und ein Angriff auf die Demokratie darstellt.

Abgesehen von ein paar redaktionellen Anpassungen entspricht die Gesetzesvorlage zur Auslagerung der PUK dem Entwurf, den der Regierungsrat in die Vernehmlassung gab. Der VPOD bedauert, dass der Regierungsrat nicht auf die Kritikpunkte eingegangen ist, die der VPOD in seiner Vernehmlassungsantwort eingebracht hat. Es gibt für den VPOD daher auch keinen Anlass, seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben und zur Gesetzesvorlage zu überdenken.

Das Vorhaben ist ein unverantwortliches Abenteuer auf Kosten der Bevölkerung. Gemäss Gesetzesvorlage soll ein vom Regierungsrat eingesetzter Spitalrat weitgehende Kompetenzen über einen Betrieb erhalten, der die psychiatrische Grundversorgung von 500‘000 Menschen sicherstellen muss und wichtige Aufgaben in der Ausbildung und Forschung übernimmt. Dieser Spitalrat kann relativ frei über teure Bauten und hohe Mittel aus dem Volksvermögen verfügen, Betriebsteile privatisieren, Geschäfte ausserhalb des Gesundheitsbereichs betreiben, die PUK verschulden usw. – und dies mit keiner oder nur marginaler Kontrolle. Denn die Vorlage sieht einen massiven Abbau der demokratischen Mitsprache und Kontrolle durch den Kantonsrat vor und stellt deshalb auch einen Angriff auf die Demokratie dar.

Wenn dieser Spitalrat Fehlplanungen oder Fehlinvestitionen tätigt, muss der Staat – sprich die steuerzahlende Bevölkerung – dafür gerade stehen. Denn der Regierungsrat will sogar darauf verzichten, dass die Funktionsträger der PUK bei fahrlässiger Pflichtverletzung persönlich haften. Das ist ein Freipass und eine Einladung für hochriskante Geschäfte, für unüberlegte Entscheidungen, für verantwortungslose Investitionen, denn: Wie gross der damit angerichtete Schaden auch ist, die Entscheidungsträger müssen nicht dafür haften.

Auch die Anstellungsbedingungen des Personals wären von Unsicherheit, Intransparenz und Verschlechterungen bedroht, obwohl weiterhin das kantonale Personalgesetz gelten soll. Dies zeigen die Erfahrungen mit dem bereits ausgelagerten Universitätsspital Zürich, wo das Personal mit verschiedenen Nachteilen gegenüber dem übrigen Staatspersonal konfrontiert ist.