Stimmrechtsbeschwerde gegen unverhältnismässige Einmischung in den Abstimmungskampf

Von: Roland Brunner (Medienmitteilung)

Auf Seiten der Privatisierungs-Befürworter mischen die Chefetagen von KSW und ipw fleissig im Abstimmungskampf mit und geben der Ja-Kampagne einen offiziösen Anstrich. Damit wird die gebotene Zurückhaltung staatlicher Stellen deutlich verletzt. Das Komitee 2x NEIN zur Spitalprivatisierung hat deshalb eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Die Privatisierungs-Befürworter weigern sich nach wie vor, ihr Kampagnenbudget offenzulegen und für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Transparenz zu schaffen. Klar ist mittlerweile einzig, dass sie erhebliche Unterstützung insbesondere der Chefetagen von KSW und ipw erhalten - entgegen geltendem Recht. Denn dieses auferlegt staatlichen Stellen Zurückhaltung in Abstimmungskämpfen.

Bekannt ist z.B., dass das KSW beim Eintreiben von Spenden hilft und einen Massenversand an alle Haushalte im Einzugsgebiet des Spitals zur Verfügung gestellt hat, in dem für die Privatisierung unserer Spitäler geworben wird. Besonders stossend: für den Plakataushang stellen KSW und ipw überdies ihre Logos zur Verfügung - erst an dritter Stelle erscheint jenes des Privatisierungs-Komitees. Damit wird der Stimmbevölkerung vorgegaukelt, es handle sich um eine offizielle Stimmempfehlung staatlicher Stellen. Dies obwohl das Bundesgericht festgehalten hat, dass die Verwendung amtlicher Insignien – wie z.B. eines Logos – in Abstimmungspropaganda unzulässig ist. Über allfällige weitere Unterstützungsleistungen lassen die Privatisierungs-Befürworter die Bevölkerung ebenso im Dunkeln wie über die Herkunft ihrer finanziellen Mittel.

Missachtung der demokratischen Mitbestimmung
Mangelnde Respekt vor unserer Rechtsordnung schlägt sich auch in den wiederholten Äusserungen von KSW-Direktor Rolf Zehnder nieder, der sich zuerst in der NZZ und zwei Wochen später auch noch im Tages Anzeiger über die demokratische Mitbestimmung durch Kantonsrat und Gesundheitsdirektion beschwerte und offen zugab, jeweils nach "Umgehungsmöglichkeiten" zu suchen. Pikant ist dabei, dass Zehnder nach dem ersten Interview bereits vom Leiter der Finanzkontrolle und sogar vom obersten Privatisierungs-Turbo selbst, Regierungsrat Thomas Heiniger, ob dieser Äusserungen kritisiert und ermahnt wurde.

Nachdem auch die Ermahnungen von oberster Stelle nicht gefruchtet haben, gelangt das Komitee gegen die Spitalprivatisierung nun mit einer Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat, um die unzulässige Einmischung in den Abstimmungskampf sofort zu stoppen. Es geht nicht an, dass sich Vertreter von staatlichen Stellen nach Belieben über unsere demokratische Rechtsordnung hinwegsetzen und die Bevölkerung in die Irre führen. Auch und insbesondere nicht, wenn sie der Bevölkerung die demokratische Mitsprache über ihre Gesundheitsversorgung entreissen wollen!

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