Der VPOD kommt zu seinem Recht

Von: Roland Brunner (Medienmitteilung)

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gibt dem Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Recht: Der Kanton muss die Gewerkschaft als ständigen Verhandlungspartner anerkennen.

Im November 2016 hat der VPOD informiert, dass die Gewerkschaft ihre Anerkennung als ständige Verhandlungspartnerin des Kantons auf gerichtlichem Weg einfordert*, weil der Kanton diese verweigert hat. Bisher sind in der Personalverordnung des Kantons Zürich die Vereinigten Personalverbände VPV als alleinige Sozialpartner festgeschrieben.

Vertreten wird der VPOD durch Rechtsanwalt Markus Bischoff, VPOD-Mitglied, AL-Kantonsrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich GBKZ. Er zeigte sich von Anfang an überzeugt, dass der VPOD diesen Fall gewinnt, «und wenn nötig vor Bundesgericht in Lausanne oder sogar in Strassburg». Der Kanton könne nicht einseitig die VPV anerkennen und diese wie eine Staatsgewerkschaft hätscheln. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nun voll­umfänglich gefolgt. Es hat nun entschieden, dass eine einseitige Anerkennung nicht rechtens ist und dass der VPOD gleichberechtigt anerkannt werden muss.

Der Kanton kann bis Ende Februar gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes vor Bundes­gericht Beschwerde einlegen, aber der VPOD ist zuversichtlich, dass er auch dort gewinnen würde. Falls der Kanton auf einen Rekurs verzichtet, geht es darum, den Entscheid zu konkretisieren und ihn schnell in die Praxis umzusetzen. Laut Andi Dauru, Präsident des VPOD Zürich Kanton, ist mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes klar, dass die Stimme der VPOD-Mitglieder mehr Gewicht erhält: «Das ist dies ein Sieg für den VPOD und für jedes einzelne Mitglied.»

Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich
* http://zuerich.vpod.ch/news/2016/der-vpod-als-partner-konsequent-gewerkschaftlich/