Die BVK scheitert bei der Durchführung einer reibungslosen Wahl

Von: Fabio Höhener

Nur noch bis zum 31. Mai können die BVK-Versicherten ihre Vertretung im Stiftungsrat der Pensionskasse wählen. Doch gerade jetzt häufen sich Meldungen über defekte Wahlunterlagen, die eine Stimmabgabe verunmöglichen. Der VPOD ist über diese Komplikationen irritiert und fordert die BVK dazu auf, alles Mögliche zu tun, damit die Versicherten ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Stiftungsratswahl der Pensionskasse BVK wird elektronisch per E-Voting durchgeführt. Dafür haben alle stimmberechtigten Personen einen Wahlrechtsausweis mit ihren persönlichen Zugangsdaten erhalten. Nun haben viele Versicherten dem VPOD gemeldet, dass beim Öffnen des Sicherheitssiegels der Code beschädigt wird und sich dadurch nicht entziffern lässt. Damit wird eine elektronische Wahl unmöglich.

Das Wahlbüro, bestehend aus bisherigen StiftiungsrätInnen, trägt nur unzureichend zur Problemlösung bei. Im Gegenteil: Auf der Webseite der BVK wird nur ungenügend auf dieses Problem hingewiesen und dabei suggeriert, dass die Beschädigung des persönlichen Zugangscodes von den Versicherten selbstverschuldet sei. Die Bemerkung, dass das Stimmrecht auch ohne E-Voting ausgeübt werden kann, ist schon fast zynisch. Für eine briefliche Stimmabgabe müssen erst die dazugehörigen Unterlagen bei der BVK beantragt werden. Die Frist für die Bestellung der brieflichen Wahlunterlagen ist jedoch bereits am 18. Mai abgelaufen.

Der VPOD ist irritiert, dass es der BVK nicht gelingt, eine komplikationsfreie Wahl durchzuführen. Dazu sagt Fabio Höhener, Gewerkschaftssekretär und Kampagnenleiter für die VPOD-Liste: «Die Wahlbeteiligung an Stiftungsratswahlen ist erfahrungsgemäss tief und deshalb kann jede Stimme entscheidend sein. Dass nun den abstimmungswilligen Versicherten grosse Hindernisse in den Weg gelegt werden, ist demokratiepolitisch fragwürdig und untergräbt das bereits angeschlagene Vertrauen am aktuellen BVK-Stiftungsrat noch mehr.»

Der VPOD ruft die Versicherten dazu auf, sich bei Problemen umgehend bei der BVK mit Kopie VPOD zu melden, damit eine gültige Stimmabgabe noch rechtzeitig gewährleistet wird.

Infos zur VPOD-Wahlkampagne und den -KandidatInnen: www.starke-stimmen-bvk.ch