Mit dem neuen Musikschulgesetz gäbe es endlich eine klare rechtliche Grundlage für die Musikschulen, der Auftrag gemäss Bundesverfassung würde im Kanton Zürich endlich umgesetzt. Es soll die musikalische Bildung im Kanton Zürich sichern, indem es allen Kinder und Jugendlichen den Zugang zur musikalischen Bildung ermöglicht, unabhängig von Einkommen und Wohnort. Zudem regelt es die Finanzierung zwischen Gemeinden, Kanton und Eltern.
Bisher besteht lediglich eine Verordnung, die einzig den kantonalen Anteil an den Kosten für den Musikunterricht festlegt; Gemeinde- und Elternanteile unterscheiden sich bisher von Gemeinde zu Gemeinde. Dies führt zu grossen Unterschieden bei den Elternbeiträgen und Musikschullöhnen, die bis zu 25% niedriger sind als Volksschullöhne. Neu soll der Kanton 20% der Kosten tragen, wie in der Volksschule. Die Elternbeiträge werden auf maximal 40% festgelegt, den Rest übernehmen die Gemeinden. Die Mehrkosten für den Kanton betrügen rund 23 Mio. Franken - dies entspricht etwa 0.8% der Bildungskosten im Kanton Zürich. Erst 2016 schloss der Kanton mit 400 Millionen Franken Überschuss ab, ein höherer Finanzierungsanteil sollte für den Kanton also kein Problem darstellen.
Die Initiative ist bereits der zweite Anlauf für ein Musikschulgesetz. Im März 2016 hatte der Kantonsrat die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes abgelehnt. Schon damals engagierte sich der VPOD für das Gesetz gemeinsam mit den anderen kantonalen Musikverbänden.
Wir danken allen Mitgliedern, die unterschrieben und Unterschriften gesammelt haben!