Kantonale Bildung unter Beschuss: Abbau bei mindestens 50 Stellen an der EB Zürich

Während das neue Programm der kantonalen Schule für Weiterbildung EB Zürich noch nach Druckerschwärze riecht und mit dem gewohnt umfangreichen Kursangebot eine Fortführung des Status Quo suggeriert, erreicht der Druck auf die Schule nun einen Höhepunkt. Mindestens 50 Personen aus den Bereichen „Sprachen“ sowie „Bildungsmanagement und Didaktik“ werden von Entlassungen und Pensenkürzungen betroffen sein. Ein Sozialplan ist vorprogrammiert.

Seit Ende 2016 äusserten Lehrkräfte der EB Zürich dem VPOD gegenüber an mehreren Versammlungen die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Mit Salamitaktik würden die effektiven Pensen nach und nach gekürzt, befristete Anstellungen liefen aus. Nun überschlagen sich die Ereignisse, und es kommt in zwei Bereichen zu massiven Kürzungen bzw. Entlassungen: Laut Schulleitung werden mindestens 50 Personen vom Abbau an der EB Zürich betroffen sein. Der VPOD rechnet ausserdem damit, dass in absehbarer Zeit weitere Bereiche der Schule betroffen sein werden.

Die Zukunft der kantonalen Schule für Erwachsenenbildung wird derzeit an verschiedenen Schauplätzen verhandelt. So läuft derzeit die Revision des sog. EG BBG, des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, der die Umwandlung der EB Zürich in ein Kompetenzzentrum für berufsorientierte Bildung vorsieht. Dabei ist bis jetzt jedoch nicht klar, welche bestehenden Angebote zu berufsorientierten Bildung gehören und welche nicht. Eine im Sommer 2016 von SVP, CVP und FDP eingereichte Motion fordert vom Regierungsrat zudem eine «Verselbstständigungsvorlage» für die EB Zürich, unter dem an Zynismus kaum zu überbietenden Titel «Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich». Änderungen im nationalen Weiterbildungsgesetz WeBiG sehen eine Gleichstellung öffentlicher und privater Anbieter im lukrativen Weiterbildungsmarkt vor: «Die staatliche Durchführung, Förderung oder Unterstützung von Weiterbildung darf den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.» Dies spielt den politischen Gegner_innen eines starken Service public in die Hände, obwohl das Gesetz in der kantonalen Umsetzung genug Spielraum liesse für öffentliche Weiterbildungsangebote, auch in Form von Finanzhilfen des Bundes, die pikanterweise bisher vom Kanton Zürich nicht in Anspruch genommen wurden.

Gleichzeitig betont das WeBiG die Bedeutung der Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener in den Bereichen Sprache, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie in Bezug auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Inhalte – alles Angebote der EB Zürich, zu Preisen, welche der breiten Bevölkerung Weiterbildung zugänglich macht. Gerade heute, da die Digitalisierung alle Arbeitsbereiche erfasst, ist Weiterbildung wichtiger denn je. In so einem Moment den Zugang zu öffentlicher Weiterbildung durch eine schleichende Privatisierung bzw. Abschaffung zu versperren, ist politisch fahrlässig.

Der Vorstand der gewerkschaftlichen Basisgruppe der Berufsfachschullehrkräfte bezog einen Tag vor Bekanntgabe des Abbaus gegenüber der Schulkommission, der Schulleitung, aber auch dem Kantonsrat in einem Papier Stellung zur Situation an der EB und forderte u.a. den Erhalt der kantonalen Institutionen für berufliche Weiterbildung sowie den Erhalt der Arbeitsplätze.

Angesichts der laufenden politischen Prozesse ist es jetzt an der Bildungsdirektion, der Schulkommission, der Schulleitung und dem Kantonsrat, die Spielräume für eine starke öffentliche Bildung zu nutzen und diese zu sichern, statt sie in Zeiten eines sich beschleunigenden strukturellen Wandels kurzsichtigerweise abzubauen. Der VPOD fordert für die Betroffenen zudem tragfähige Lösungen im Sinne einer existenzsichernden Weiterbeschäftigung und wird sich für einen starken Sozialplan einsetzen.

Für weitere Auskünfte:
, 044 295 30 23