Anfrage im Kantonsrat

Von: Michèle Dünki (SP, Glattfelden), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Barbara Günthard (EVP, Winterthur)

Am 22. Oktober haben Michèle Dünki (SP, Glattfelden), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Barbara Günthard (EVP, Winterthur) im Zürcher Kantonsrat eine Anfrage "Umkleidezeit ist Arbeitszeit! Oder?" (KR-Nr. 317/2018) eingereicht.

Wie die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) am 30. September 2018 im SonntagsBlick publik gemacht hat, halten sich die Spitäler im Kanton Zürich nicht an das geltende Recht. Umkleidezeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Damit stehlen die Spitäler den Angestellten Tausende von Arbeitsstunden und stehen konträr zu der Einschätzung des SECO:

«Falls das Umziehen für die Tätigkeit notwendig ist (interne Weisung des Betriebs, nach der Arbeitnehmende sich vor Arbeitsbeginn umziehen müssen), ist die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen. (...) Ist die Situation dem Arbeitgeber bekannt und macht er trotzdem nichts, so ist er schuldig einer Verletzung des ArG.».

Am Beispiel des Universitätsspitals Zürich rechnet der VPOD vor, dass die rund zwei Drittel der Angestellten, die der Umkleidepflicht unterstehen (ca. 5500 Angestellte), pro Person zwei Wochen im Jahr für das gestohlen werden. (1)

Das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur zeigen bisher keine Bereitschaft, die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen und sich damit an das Gesetz zu halten. Auch die anderen Spitäler im Kanton Zürich verstossen gegen die gesetzlichen Bestimmungen, wie selbst Christian Schär, Präsident des Verbands Zürcher Krankenhäuser VZK, im Regionaljournal ZH/SH vom 3.10.2018 zugibt.

Die Anfragestellenden bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung des VPOD, dass das Umziehen für die Tätigkeiten in der Gesundheitsversorgung, die Patientinnenkontakt beinhalten, notwendig und deshalb der Arbeitszeit anzurechnen ist?

2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass sich die Spitäler des Kantons Zürich und vor allem die kantonalen Spitäler USZ und KSW an das geltende Arbeitsgesetz halten?

Michèle Dünki, Kathy Steiner, Barbara Günthard

1) Wenn jede/r Angestellte pro Tag 20 Minuten braucht, um sich in der Garderobe umzuziehen und auf die Station zu gelangen (und nach dem Dienst umgekehrt), macht das für das USZ pro Tag runde 1830 Arbeitsstunden, in einer Arbeitswoche von 5 Tagen schon 9170 Stunden und in einem Arbeitsjahr am USZ – Ferien abgezogen – 440'000 Arbeitsstunden! Das entspricht der Arbeit von 220 Vollzeitstellen. Für die einzelne Person sind es immerhin rund 80 Arbeitsstunden im Jahr – also fast zwei Wochen Gratisarbeit.

Die Anfrage KR-Nr. 317/2018 als PDF