Die Teuerung beläuft sich seit September 2017 auf 1 Prozent. Dieses Prozent will der Regierungsrat nun dem kantonalen Personal als Teuerungsausgleich gewähren, obwohl im Budgetentwurf nur 0,6 Prozent Teuerung geplant und eingestellt waren.
Soweit so gut – und so sieht es die Personalverordnung des Kantons Zürich in Artikel 42 auch vor. Die Löcher aus den vergangenen Jahren sind damit aber noch nicht gestopft. Der volle Teuerungsausgleich trägt wenigstens nicht dazu bei, dass die Löcher noch grösser werden. Grösser wird das Loch aber durch die einmal mehr vom Regierungsrat geplante unterdurchschnittliche Lohnentwicklung. Der Kanton fällt damit Jahr für Jahr weiter hinter die Privatwirtschaft und hinter die UBS-Lohnstudie zurück, die er selber als Gradmesser definiert hat.
Mit einem Ertragsüberschuss von mehr als einer Milliarde Franken in den letzten drei Jahren (2016: 390 Mio., 2017: 370 Mio., 2018 voraussichtlich 250 Mio. Franken) wäre genug Substanz vorhanden, um auch die Angestellten des Kantons am guten Gang der Wirtschaft zu beteiligen – mit generellen Lohnerhöhungen und der sofortigen Umsetzung der zusätzlichen Ferienwoche.
Der VPOD wird nächstens die Ergebnisse der grossen Personal-/Lohnumfrage 2018 präsentieren, an der mehr als 7000 Angestellte teilgenommen haben. Das Stimmungsbarometer ist klar: Drei Viertes der Angestellten sind mit der Lohnentwicklung unzufrieden! Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton, redet Klartext: «Mit dem vollen Teuerungsausgleich zeigt der Regierungsrat gegenüber den Angestellten die Fairness, die er bei den Löhnen in den letzten Jahren vermissen liess.» Bleibt anzumerken: Auch dieses eine Prozent Teuerungsausgleich wäre in Franken und Rappen mehr, wenn das Prozent auf einem Lohn berechnet würde, der nicht seit Jahren der Entwicklung hinterherhinken würde...