Jetzt Umkleidezeit einklagen!

Umkleiden ist Arbeitszeit! Das ist rechtlich klar, aber bei den Spitälern noch nicht angekommen. Wie geht es weiter?

Um die Umkleidezeit auch als Arbeitszeit durchzusetzen, müssen wir dies leider vor Gericht einklagen. Die Spitäler sind nicht freiwillig bereit, sich an das Gesetz zu halten und die Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco zu befolgen. Der VPOD hat dazu ein » Merkblatt "Lohnklage Umkleidezeit" gemacht, das auf die wichtigsten Fragen und Bedenken eingeht.

Als erstes fordern wir die Anerkennung der Umkleidezeit von den Spitälern ein - mit einer Forderung nach Lohnnachzahlung für die letzten fünf Jahre. Fünf Jahre ist die gesetzliche Frist, nach der Lohnforderungen verjähren.

Diese Forderung kann der VPOD im Namen seiner Mitglieder stellen. Sie sind aber immer persönlich von direkt betroffenen Angestellten mit einer » Vollmacht zu bestätigen.

Bis ein Gericht entscheidet, kann es noch dauern. Damit der Anspruch auf den nicht bezahlten Lohn nicht verfällt, können Angestellte eine Unterbrechung der Verjährungsfrist fordern. Auch dies macht der VPOD für seine Mitglieder - auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht.

Was musst du also tun?

Weitere Informationen zum Thema Umkleiden ist Arbeitszeit! auf unserer Webseite.

Fragen? Nimm per Mail mit dem VPOD Kontakt auf. Zuständig ist Regionalsekretär Roland Brunner