Umkleidezeit laut "Beobachter"

Von: Roland Brunner

Was meint der *Beobachter" zum Thema Umkleiden als Arbeitszeit?

Im Beitrag "Arbeitszeiterfassung: Wer muss seine Stunden zählen?" hölt der Beobachter fest:

1. Was zählt zur Arbeitszeit?

Die Zeit, während der sich Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers halten müssen. Dazu gehören beispielsweise nicht nur die Öffnungszeiten eines Geschäfts, sondern auch die Zeit, in der Angestellte ihre Uniform im Geschäft anziehen müssen oder mit Aufräumen beschäftigt sind. Der Arbeitsweg gehört nur dann dazu, wenn Arbeitnehmer an einen auswärtigen Ort fahren müssen und der Weg dahin länger als ihr üblicher ist.

Pausen gehören dann zur Arbeitszeit, wenn Angestellte den Arbeitsplatz währenddessen nicht verlassen dürfen und einsatzbereit bleiben müssen (z.B. Telefondienst). Wird Pikettdienst in der Firma geleistet, gehört er zur Arbeitszeit. Findet er ausserhalb des Unternehmens statt...

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