Beim Bildungszentrum Limmattal wird nun ebenfalls die Sprachenabteilung abgebaut, nach dem gleichen Muster wie bei der EB: langjährige Mitarbeitende werden entlassen oder nur noch zu minimalen Pensen weiterbeschäftigt, welche nicht zum Leben und auch nicht für den Verbleib in der Pensionskasse reichen. Zwar sind in diesem Falle mit 12 Lehrpersonen viel weniger Menschen betroffen als bei der EB, wo 65 Lehrerinnen und Lehrer ganz oder teilweise auf die Strasse gesetzt wurden, doch das Prinzip ist das gleiche. Das Weiterbildungsgesetz schreibt seit Anfang 2017 vor, dass alle Anbieter von der öffentlichen Hand gleichbehandelt werden. Der Kanton hätte aber die Möglichkeit, ein besonderes Interesse geltend zu machen und damit eine Grundlage für die Fortführung eines guten und preiswerten Angebots im Bereich Deutsch als Zweitsprache zu schaffen. Doch er zieht es vor, langjährige Angestellte wenige Jahre vor ihrer Pensionierung hinauszubefördern und die prekären Arbeitsbedingungen der privaten Sprachschulen zu kopieren.
Zurzeit werden mit den Betroffenen am Bildungszentrum Limmattal Einzelgespräche geführt und die vorgesehenen Massnahmen mitgeteilt, zu denen sie eine Stellungnahme abgeben können. Die Entlassungen per Ende Februar 2019 werden dann nach Verabschiedung des Sozialplans voraussichtlich im kommenden Juni verfügt.
Bei der EB gab es bei der Abwicklung unschöne Nebengeräusche. Einerseits wurden die betroffenen Lehrpersonen von den involvierten Institutionen (Pensionskasse BVK, Schule, Mittelschul- und Berufsschulamt) mehrfach ungenügend oder falsch informiert; andererseits scheuten sich einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Schule nicht, die betroffenen Lehrpersonen mit arbeitsrechtlich falschen Aussagen zusätzlich unter Druck zu setzen und zu zeigen, dass sie der Situation menschlich und sachlich in keiner Weise gewachsen waren. Solche Fehler können beim Bildungszentrum Limmattal hoffentlich vermieden werden.
Eine kleine Verbesserung gibt es möglicherweise für die älteren Entlassenen im Hinblick auf die Pensionskasse. Der VPOD hat im Stiftungsrat der BVK einen Antrag eingebracht, dass ältere Entlassene ihre Guthaben bei der Pensionskasse bis zur ordentlichen Pensionierung stehen lassen können, auch wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind. Wenn dem Antrag zugestimmt wird, könnte er schon zum Januar 2019 in Kraft treten.
Am wichtigsten Punkt wird sich aber leider nichts ändern: ein weiteres gutes und bezahlbares Weiterbildungsangebot mit fairen Arbeitsbedingungen wird der Logik des freien Wettbewerbs geopfert.