Wer VPOD-Mitglied ist oder wird, kann mit einer Vollmacht an den VPOD bewirken, dass sein Lohnanspruch nicht verjährt. Während andere Angestellte ihre Umkleidezeit erst ab Gerichtsentscheid angerechnet und ausbezahlt bekommen, können die VPOD-KollegInnen mit ihrer Lohnforderung ihren Anspruch für die letzten fünf Jahre und bis zum Gerichtsurteil geltend machen. Wenn wir von (gemäss Umfrage berechneten) 20 Minuten pro Tag für zweimal Umkleiden und den Weg (vor dem Dienst von der Garderobe zur Station, wo die Arbeitszeit heute erst beginnt - und nach dem Dienst umgekehrt) ausgehen, macht das bei einem Vollzeitpensum gut zwei Wochen pro Jahr, also 10 Wochen nicht entschädigte Arbeitszeit für die letzten fünf Jahre – und vielleicht noch einmal 8 Wochen, bis ein Urteil erfolgt. Das sind lange Ferien – oder ein paar Monatslöhne!
Es lohnt sich also, als VPOD-Mitglied eine Vollmacht auszufüllen und abzuschicken – am besten gleich die ganze Abteilung gemeinsam.
Informationen zum Thema «Umkleiden ist Arbeitszeit!»
Formular für die Vollmacht und Informationen zu rechtlichen Fragen