Ein kantonales Trauerspiel - der Sozialplan bei der EB Zürich

Von: Christine Flitner

Der Sozialplan, welcher in der vergangenen Woche vom Regierungsrat für die 65 gekündigten oder teilgekündigten Lehrpersonen der kantonalen Weiterbildungsschule EB Zürich verabschiedet wurde, enthält zwei unverdauliche Kröten.

©EbZuerich_Wikicommons

Zum einen wurden die Pensen von zahlreichen Betroffenen im vergangenen Jahr kurzfristig um etwa 15% gesenkt – just der Umfang, für den nach Auffassung des kantonalen Personaldienstes keine Änderungskündigung und also auch keine Einhaltung der Kündigungsfrist notwendig ist. Damit wurde die Berechnungsgrundlage für die Sozialplanleistungen gesenkt. Dem Kanton spart das Geld, für die gekündigten Lehrpersonen bedeutet das ausser der Lohnkürzung geringere Pensionskassengutschriften und nach der Kündigung ggf. weniger Arbeitslosengeld.

Zum anderen wurde das Pensum von 19 Lehrpersonen auf etwa 10 Stellenprozent oder weniger gesenkt. Damit können diese Personen zwar weiterhin einige Stunden an der EB unterrichten – mit einem unverbindlichen Versprechen, dass es auch mehr sein könnte -, ihr Einkommen liegt aber unter dem Pensionskassenminimum und sie müssen aus der Pensionskasse austreten. Der Arbeitgeber spart die Beiträge und die Angestellten haben den Schaden.

Dass ausgerechnet der Kanton als Arbeitgeber solche missbräuchlichen Methoden einsetzt, ist nicht akzeptabel. Der VPOD sieht darin eine Vereitelung von Leistungen und Verletzung der Fürsorgepflicht und prüft rechtliche Schritte dagegen.

Kontakt und Information:
Christine Flitner, Zentralsekretärin VPOD Bildung 044 266 52 37/ 079 318 28 25
Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD 076 391 79 15