Forderungen Lehrpersonenverbände zum neu definierten Berufsauftrag (nBA)

Von: VPOD, Psychomotorik Schweiz,VZL DaZ, ZBL, ZLV, SEKZH

Die beiden Umfragen der Lehrpersonenverbände zum neu definierten Berufsauftrag belegen eine grosse Unzufriedenheit der Lehrpersonen und des therapeutisch tätigen Fachpersonals mit besagtem Berufsauftrag. Dies liegt unter anderem daran, dass die eingesetzten Zeitkontingente in allen Bereichen zu klein sind, wie die Umfragen deutlich belegen. Weiter sorgen diverse Mängel in der Umsetzung für Irritationen.


Die Verbände ZLV, SekZH und VPOD mitsamt assoziierten Verbänden fordern aufgrund dieser Ergebnisse Verbesserungen an der Ausgestaltung des Berufsauftrags. Auf der nächsten Seite werden diese Forderungen präsentiert. Dazu sind sie nach allgemeinen und berufsgruppenspezifischen Aspekten sortiert, wobei die Reihenfolge keiner Priorisierung entspricht. Die Forderungen basieren auf der folgenden Prämisse:
Der Kanton gibt Empfehlungen und Vorgaben zum nBA ab: Die Empfehlungen werden offensiv kommuniziert und alle kantonalen Vorgaben von den Schulgemeinden pflichtbewusst und getreu umgesetzt und eingehalten.

Allgemeine Forderungen zum neu definierter Berufsauftrag (nBA)
• Der Zeitfaktor einer Jahreslektion muss für alle Lehrpersonen um 4 Stunden angehoben werden, analog auch für an den Schulen tätige therapeutische Fachpersonen.
• Am so angepassten Zeitfaktor dürfen keine Anpassungen vorgenommen werden.
• Als Termin für die Arbeitszeit- und die Pensenvereinbarung muss der 31. März gelten und verbindlich eingehalten werden.
• Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden.
• Mindestens 5 Prozent der zugeteilten Jahresarbeitszeit müssen als Zeitreserve eingeplant werden.
• Für die Altersentlastung muss umgehend eine Übergangslösung geschaffen werden, welche die momentane Schlechterstellung von älteren Lehrpersonen beseitigt.
• Beim jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräch muss die Jahresarbeitszeiterfassung thematisiert und allfällige Massnahmen müssen vereinbart werden
• Jede unverschuldete Absenz muss zwingend eine prozentuale Reduktion der Jahresarbeitszeit zur Folge haben.


Berufsgruppenspezifische Forderungen zum nBA
• Die Pauschale für Klassenlehrpersonen muss auf 120 Stunden erhöht werden.
• Die Kindergartenlehrpersonen müssen in der Lohnklasse 19 eingereiht werden.
• Die Arbeitszeit von Therapeutinnen und Therapeuten muss in fach- und fallbezogene Arbeit unterteilt und getrennt erfasst werden.
• Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen muss für Absprachen mehr Zeit im Bereich Zusammenarbeit zugemessen werden.
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