Geldmache mit Medikamenten?

Von: Roland Brunner

Der Regierungsrat will die Zürcher Kantonsapotheke privatisieren, indem er sie aus der Verwaltung ausgliedert und ein eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat er heute an den Kantonsrat überwiesen. Die VPOD Sektion Zürich Kanton hat klar dagegen diese Privatisierung Stellung genommen.

Die VPOD-Sektion Zürich Kanton lehnt eine Privatisierung der Kantonsapotheke bzw. ihre Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ab. Die Bevölkerung hat mit ihrem Votum gegen die Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur und der Integrierten Psychiatrie Winter­thur erst vor kurzem klargemacht, dass sie eine Gesundheitsversorgung unter öffentlicher Führung und damit unter demokratischer Kontrolle will.

Die Kantonsapotheke ist eine für die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich zentrale und bedeutungsvolle Einrichtung, denn sie sichert eine «sichere, qualitativ hochstehende und wirt­schaftliche Arzneimittelversorgung für das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, zahlreiche weitere Spitäler und Institute sowie für die Bevölkerung des Kantons Zürich generell».

Ein Amt mit einer solch zentralen Funktion muss öffentlich und demokratisch kontrolliert bleiben. Gemäss Gesundheitsdirektion verfügt die Kantonsapotheke seit ihrem Umzug nach Schlieren Anfang 2017 über eine Infrastruktur, die zu den modernsten in ganz Europa zählt. Diese Infrastruktur wurde mit öffentlichen Geldern finanziert. Der Nutzen aus dieser Investition soll deshalb voll und ganz der Öffentlichkeit zugutekommen. Allfällige Gewinne dürfen nicht an private Investoren fliessen. Die Gesundheitsdirektion will aber, dass 49% der Aktien an Private verkauft werden können.

Es ist für den VPOD unverständlich und nicht akzeptabel, dass eine Aktiengesellschaft, die möglicherweise zu 49% privaten Investoren gehört, die Preise für Leistungen faktisch diktieren kann, die kantonale Spitäler und der Kanton zwingend bei ihr beziehen müssen. Die Privatisierung der Kantonsapotheke ist ein unnötiger und schädlicher Verzicht auf politischen Einfluss und demokratische Kontrolle eines Betriebes, der mit öffentlichen Gelder eine zentrale Sicherung unserer Gesundheitsversorgung bietet.

Keine Verschlechterung für das Personal

Der VPOD lehnt auch eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen des Personals der Kantonsapotheke ab. Aktuell arbeiten hier 110 Mitarbeitende in 10 verschiedenen Berufen. Für sie sollen auch bei einer allfälligen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mindestens die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts Geltung haben – und zwar nicht nur für die ersten drei Jahre und nicht nur für diejenigen Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt der Privatisierung der Kantonsapotheke dort beschäftigt wären. Der VPOD weiss aus Erfahrung, dass Privatisierungen über kurz oder lang zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingun­gen führen – ausser beim obersten Kader, das in der Regel von einem solchen Schritt auf Kosten der anderen Mitarbeitenden profitiert. Das beste Instrument, um eine solche Ent­wicklung zu verhindern, ist ein mit den Sozialpartnern ausgehandelter Gesamtarbeits­vertrag (GAV). Aber auch auf diese Forderung des VPOD ist der Regierungsrat nicht eingetreten.