Seit der Einführung des neuen Berufsauftrages mit Jahresarbeitszeit beträgt der Ferienanspruch von Lehrpersonen vier, ab dem 50. Altersjahr fünf und ab dem 60. Lebensjahr sechs Ferienwochen. Die weniger arbeitsintensiven Wochen während der unterrichtsfreien Zeit dienen vorwiegend zur Kompensation der Überzeit aus den arbeitsintensiveren Schulwochen.
Der neue Berufsauftrag hat bisher noch nicht zum Schutz der Volksschullehrpersonen vor der zeitlichen Überbelastung beigetragen. Im Gegenteil werden die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen immer gesundheitsgefährdender. Mehrere Studien zeigen, dass viele Lehrpersonen am Rande der Erschöpfung oder gesundheitlich angeschlagen sind. Die Gefahr eines Burn-outs ist hoch. Aus diesem Grund hat der VPOD die Petition www.lasst-uns-unterrichten.ch lanciert. Die Erweiterung des Ferienanspruchs für Lehrpersonen wäre angesichts der hohen Belastungssituation ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Regierungsrat schliesst die Lehrpersonen nun von der fünften Ferienwoche aus. Dies mit dem Argument des erst vor kurzem eingeführten neuen Berufsauftrags. Die Wahrheit ist, dass der neu definierte Berufsauftrag die Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche unbürokratisch ermöglicht.
Der VPOD wird in der Vernehmlassung fordern, dass die Lehrpersonen ebenfalls eine fünfte Ferienwoche erhalten. Wie für das übrige Staatspersonal ist der Anspruch auch für Lehrpersonen gerechtfertigt. Fabio Höhener, Gewerkschaftssekretär der VPOD Sektion Lehrberufe meint: „Eine Einführung der fünften Ferienwoche durch gleichzeitige Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist nicht nachvollziehbar. Der nötige Effekt der Erholung in den Ferien würde durch eine zeitliche Erhöhung der Arbeitszeit in den Arbeitswochen verpuffen“. Ausserdem sollen auch die älteren Lehrpersonen zu einer zusätzlichen Ferienwoche kommen. Gerade aufgrund der Abschaffung der altersbedingten Pensenentlastung wäre eine wirkungsvolle Entlastung für diese Gruppe umso wichtiger.