Skeptische Zustimmung des VPOD

Von: Roland Brunner

Die Sektion Zürich Kanton des Verbandes des Personals öffentlicher Dienste VPOD begrüsst die klare Regelung für Administrativuntersuchungen, die der Regierungsrat heute vorgestellt hat. Er ist erfreut, dass auf die Einwände des VPOD im Rahmen der Vernehmlassung eingegangen wurde.

Ende 2013 beschloss der Regierungsrat, Administrativuntersuchungen auf eine rechtlich klare Grundlage zu stellen. Im Februar 2014 hat der VPOD im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung genommen. Nun liegt die definitive Fassung vor.

Sechs verschiedene Gesetze sollen so angepasst werden, dass der Kanton über eine klare Rechtsgrundlage für Administrativuntersuchungen verfügt. Bereits in der Vernehmlassung hat der VPOD das Anliegen unterstützt, Administrativuntersuchungen klar zu regeln und recht­liche Unsicherheiten auszuräumen. Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf enthielt aber noch eine Vielzahl von unklaren und undefinierten Begriffen. Auf diese Einwände des VPOD ist der Regierungsrat vollumfänglich eingetreten. Er legt nun eine Regelung ohne die bemängelten Unklarheiten vor.

Weiterhin skeptisch ist der VPOD aber gegenüber der Regelung, dass Strafbehörden künftig eine Mitteilungspflicht gegenüber den Anstellungsbehörden haben sollen – und dass sie diese bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens informieren müssen. Die Unschuldsvermutung wird so infrage gestellt, bevor Anklage erhoben oder eine Verurteilung stattgefunden hat. Dies geht aus Sicht des VPOD zu weit und muss – zum Schutz der betroffenen Angestellten – äusserst eng und präzis gefasst werden. Der Regierungsrat sieht vor, die Einzelheiten einer Administrativuntersuchung in einer Verordnung zu regeln. Der VPOD wird diese kritisch prüfen, ob sie den Anforderungen der Unschuldsvermutung genügt oder ob damit allenfalls Vorverurteilungen drohen könnten für Angestellte, bei denen die Administrativuntersuchung dann kein schuldhaftes Verhalten feststellt.