Versicherung von Kleinstpensen

Von: Fabio Höhener

Rund um die Versicherung von kleinen, kommunalen Pensen ist in den letzten Tagen viel Unruhe entstanden. In den Medien wurde berichtet, dass ein Stadtzürcher Lehrer aus der Pensionskasse der Stadt Zürich ausgeschlossen wurde, weil er den Nachweis eines genügend hohen Einkommens zu spät erbrachte. Die Berichterstattung und Meldungen unserer Mitglieder werfen nun einige Fragen über das Vorgehen der PKZH und der Stadt Zürich auf. Was ist geschehen?

Seit Jahren kennen und kritisieren wir die Problematik von unversicherten Kleinstpensen. Betroffen sind insbesondere Lehrpersonen die gleichzeitig über eine kantonale und kommunale Anstellung verfügen. Die Angestellten haben damit formell zwei unterschiedliche Arbeitgeber. Wenn diese Arbeitgeber in unterschiedlichen Kassen angeschlossen sind, besteht die Gefahr, dass kleinere Lohnbestandteile unter 21'500 Franken im Jahr nicht obligatorisch versichert werden. Die Kantonalisierung der Kleinstpensen sowie der Ausbau der Tagesschule verschärfen die Problematik, da immer mehr Angestellte Doppelanstellungen (kommunal/kantonal) erhalten.

Die Forderungen des VPOD waren stehts, dass die Pensionskasse des Hauptarbeitgebers, den Lohnbestandteil des «Nebenverdiensts» mitversichert. Die Pensionskasse der Stadt Zürich sieht diese Möglichkeit in ihrem Vorsorgereglement vor. Auf Antrag der Versicherten erlauben sie die Versicherung von kleineren Lohnbestandteilen. Im Gegensatz dazu schliesst das aktuelle Vorsorgereglement der kantonalen BVK aus, Lohnbestandteile von anderen Arbeitgebern mitzuversichern, wenn diese unter der Einkommensgrenze für eine obligatorische Versicherung liegen. Deshalb hat sich der VPOD bei der BVK dafür eingesetzt, dass beispielsweise eine Lehrperson, die kantonal angestellt ist und zusätzlich noch eine kleinere kommunale Anstellung besitzt (bspw. DaZ, Hort, Aufgabenstunde usw.) diesen Lohnbestandteil ebenfalls bei der BVK versichern kann. Mit Erfolg! Dank des Einsatzes des VPOD, VPV und einzelner BVK StiftungsrätInnen wird die BVK ab 1. Januar 2019 Kleinstpensen freiwillig mitversichern, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Aus diesem Grund forderte der VPOD beim Schul- und Sportdepartement, dass die Stadt ihre Angestellten bei der BVK mitversichert und sich mit Arbeitgeberbeiträge im Verhältnis von 60 zu 40 beteiligt. Das Departement reagierte positiv und versicherte uns, die Situation zu klären und eine Lösung zu finden. In der Zwischenzeit stellte die Stadt fest, dass ihnen die rechtlichen Grundlagen fehlen, um in der Nebenvorsorge Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen, die über die gesetzliche minimale Beitragsverteilung (50% ArbeitgeberIn und 50% ArbeitnehmerIn) gehen. Diese eigentlich nicht neue Erkenntnis führte offensichtlich dazu, dass die Stadt nicht mehr in allen Fällen bereit ist, ihre Angestellten bei der PKZH aber auch bei der Pensionskasse Musik und Bildung weiterzuversichern. Die Gründe dafür sind noch nicht gänzlich geklärt. Dieses Vorgehen ist für den VPOD nicht nachvollziehbar. Für die Betroffen verschlechtert sich damit die Versicherungssituation, bevor endlich die gesetzlichen Grundlagen für eine bessere und faire Versicherung der städtischen Angestellten gewährleistet ist. Das ist unhaltbar. Deshalb fordert der VPOD,dass die Stadt ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten wahrnimmt und die Versicherung mit einer Beitragspflicht von 60% Arbeitgeber zu 40% Arbeitnehmer bei der BVK so schnell wie möglich gewährleistet. Bis diese Lösung erarbeitet wird, dürfen sich die Bedingungen für die Betroffenen nicht verschlechtern. Eine fortlaufende Versicherung der Kleinstpensen bei der PKZH oder der Kasse Musik und Bildung muss in der Zwischenzeit gewährleistet bleiben. Der VPOD wird sich weiterhin bei der Stadt dafür einsetzen und seine Mitglieder über die Ergebnisse informieren. VPOD und VZL DaZ-Mitglieder deren Kleinstpensen von kurzem aus der Pensionskasse herausgefallen sind, sollen sich bei melden.