Umkleidezeit: In kleinen Schritten vorwärts

Während es im Kanton Zürich, wo die Forderung nach bezahlter Umkleidezeit ihren Anfang genommen hat, immer noch klemmt, geht es anderenorts vorwärts.

Umkleiden gilt für Spitalpersonal künftig als Arbeitszeit

Für das Personal der öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen gilt das Umkleiden am Arbeitsplatz neu als Arbeitszeit. Die Regelung soll ab Juli 2020 gelten. Darauf haben sich Delegationen der Spitäler, der Gewerkschaft VPOD und des Berufsverbandes der Pflegefachleute (SBK) geeinigt. Arbeitsbeginn und Arbeitsende würden bei den betroffenen Mitarbeitenden im Kantonsspital St. Gallen künftig in den Garderoben erfasst, erklärte Mediensprecher Philipp Lutz laut einem Bericht des «St. Galler Tagblatts». Die neue Regelung soll ab Juli 2020 gelten. weiterlesen

SRF Regionaljournal Zentralschweiz: Sollen sich Pflegerinnen auf Arbeitszeit umziehen dürfen?

Das Gesetz ist eigentlich ziemlich klar: Jegliche Arbeitsvorbereitung, die aus Hygienegründen am Arbeitsplatz geschehen muss, gilt als Arbeitszeit. So stellt es das Staatssekretariat für Wirtschaft klar. Doch, weil dieses Recht noch nirgends eingeklagt wurde und es deshalb keinen Präzedenzfall gibt, ist nicht klar, welche Berufe genau davon betroffen sind. weiterlesen

Umkleidezeit ist Arbeitszeit– die Stadt Zürich schafft rechtliche Grundlagen

Wer sich für die Arbeit nicht bereits zu Hause umziehen kann, der soll die Umkleidezeit als Arbeitszeit anrechnen können. Diesen Grundsatz regelt die Stadt Zürich nun im Personalrecht. Weiterlesen in der NZZ