Inzwischen hat auch der Regierungsrat des Kantons Zürich bestätigt, was der VPOD schon lange sagt: Umkleiden gehört zur Arbeitszeit, wenn es im Betrieb geschehen muss. Das hindert den Verband Zürcher Krankenhäuser VZK nicht, das Problem am Gesetz vorbei aus der Welt reden zu wollen. Es bestehe kein Grund, die bestehenden Regelungen anzupassen und die heutige Regelung verletze das Arbeitsgesetz nicht.
Das Arbeitsgesetz sagt nichts zur Umkleidezeit aus, hält aber fest, was Arbeit ist. Sie umfasst die Aufgaben, welche Arbeitnehmende im Auftrag des Arbeitgebers auszuführen haben. Und wenn der Arbeitgeber bestimmt, dass sich Angestellte vor Ort umziehen müssen, dann ist das eben Arbeit – und somit als solche zu bezahlen.
Der VZK meint zudem, dass «Anpassungen der Arbeitsbedingungen nicht verordnet werden können. Sie sind individuell nach den lokalen Verhältnissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zwischen Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern zu verhandeln.» Aber: Über die Einhaltung von Gesetzen wird nicht verhandelt, sondern Gesetze werden eingehalten und nötigenfalls durchgesetzt. Dass der VZK hier den Rechtsbruch gar nicht sieht oder ihn sogar postuliert, ist unglaublich. Der VPOD überlässt es aber gerne den Gerichten, darüber zu befinden, wenn die Spitäler es soweit kommen lassen wollen. Einige Spitäler sind aber wohl etwas klüger, denn sie nehmen mit dem VPOD Verhandlungen auf darüber, wann und wie die nötigen Anpassungen vorgenommen werden. Im Moment treffen beim VPOD zudem laufend Vollmachten für Lohnklagen ein. Rückwirkend für fünf Jahre (Verjährungsfrist) wollen Spitalangestellte die nicht entschädigte Umkleidezeit nachbezahlt erhalten. Das macht rund 2.5 Monatslöhne für jeden und jede Spitalangestellte, denn soviel Gratisarbeit haben sie in der Zeit geleistet.
Und damit sind wir wohl beim eigentlichen Punkt der Stellungnahme des VZK: Das sei zu teuer! Die Angestellten sollen verantwortlich gemacht werden für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Eine Ohrfeige für alle, die in einem Spital arbeiten. Statt ständig neue Bettenhäuser zu bauen und in andere Prestigeobjekte zu investieren, wären die Spitäler gut beraten, ihre Angestellten anständig zu behandeln. Aber anscheinend wird man sie dazu vor Gericht zwingen müssen.
Reaktionen in den Medien
Tages-Anzeiger: Streit um Umkleidezeitin den Spitälern eskaliert. Der Kommentar von Susanne Anderegg (leider nicht online, aber auf unserer Facebook-Seite)
NZZ: Ärzte und Pfleger an Zürcher Spitälern sollen fürs Umziehen bezahlt werden
SRF Regionaljournal Zürich/Schaffhausen: Zürcher Spitäler wollen Umkleidezeit nicht bezahlen
Die Zürcher Krankenhäuser wehren sich weiter gegen die Forderung der Gewerkschaft VPOD. Weil sie hohe Kosten zur Folge hätte. In der Frage muss wohl ein Gericht entscheiden.
Radio Top / TopOnline: Zürcher Spitäler wollen Umkleidezeit nicht bezahlen
Zürcher Spitäler wollen den Spitalangestellten die Zeit für das Umziehen weiterhin nicht als Arbeitszeit vergüten. Sie lehnen eine entsprechende Forderung der Gewerkschaft VPOD ab.
Radio Top / TopOnline: Wann zahlt der Arbeitgeber für meine Umkleidezeit?
Der Personalverband VPOD und der Verband Zürcher Krankenhäuser streiten sich darüber, ob Spitalmitarbeiter für ihre Umkleidezeit bezahlt werden müssen. Die Frage ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Das Interview mit Experte Thomas Geiser.