Umkleidezeit im Tirol

Auch in Österreich ist klar: Umkleiden ist Arbeitszeit! Und die Umsetzung kann so einfach sein...

Der Oberste Tiroler Gerichtshof hat Mitte letzten Jahres entschieden: An- und Ausziehzeiten von Ärzten, Pflegern und Co. gehören zur Dienstzeit – schließlich tragen sie spezielle Kleidung, um ihren Beruf auszuüben. Ebenfalls zur Arbeitszeit gehörig: Der Weg von der Garderobe zum Dienstort.

Die Tirol Kliniken haben nun eine Lösung vereinbart. Die Umkleidezeiten der vergangenen drei Jahre sollen als Zeitausgleich konsumiert werden können. SPÖ-Chef Dornauer begrüsst die Lösung: „Wir haben in den letzten Tagen und Wochen politisch Druck gemacht, das hat sich ausgezahlt. Die zwischen Zentralbetriebsrat, Aufsichtsrat und Geschäftsführung vereinbarte Regelung ist im Sinne der Beschäftigten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Unsicherheit der letzten Monate genommen.“