Kispi anerkennt Umkleidezeit - Erfolg für die Kampagne des VPOD ZH

Das Kinderspital Zürich (Kispi) anerkennt ab 1. April die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Der VPOD begrüsst den Entscheid.

Ab dem 1. April gilt am Zürcher Kinderspital das Umkleiden als Arbeitszeit. Dies gilt für alle Angestellten, die einer Umkleidepflicht unterstehen, also nicht nur für die Pflege, sondern auch für die Hotellerie (Küche) oder die Reinigung. In der Mitteilung an die Angestellten schreibt das Kispi:

Nachdem die entsprechende Frage an einem anderen Spital aufgeworfen wurde, fordert der VPOD seit vergangenem Herbst sämtliche Spitäler auf, die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsleitung die langjährige Praxis in nahezu allen Schweizer Spitälern hinterfragt und entschieden, dass am Kinderspital Zürich die Umkleidezeit ab 1. April 2019 als Arbeitszeit angerechnet wird.

Um die korrekte Umsetzung vornehmen zu können, bedarf es einiger Anpassungen im Bereich der bestehenden Dienstzeiten. Die entsprechenden Anpassungen der verschiedenen Schichten werden über Ihre Vorgesetzten im Detail erläutert. Wir werden die Umstellung Stations- und Bereichsweise monatlich genau evaluieren und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen.

Der VPOD begrüsst es, dass das Kispi damit die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhält und die entsprechenden Forderung des VPOD erfüllt. Das Kispi beweist damit, dass es vorausdenkt und nicht hinterherkinkt, wie dies in einigen Spitälern immer noch die Regel zu sein scheint.

Informationen und Hintergründe zur VPOD-Forderung "Umkleiden ist Arbeitszeit!" auf unserer speziellen Webseite hier.