Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat den Gewerkschaften mündlich zugesagt, dass man bereit sei, für das Anziehen der Berufskleidung zu bezahlen. Dies meldet das Regionaljournal von SRF. Unterschrieben sei zwar noch nichts, wird Roland Brunner vom Zürcher VPOD zitiert, aber er sei sehr zuversichtlich. Gut informierte Quellen aus Spitalkreisen bestätigen das.
Offenbar wirkt der Druck der Gewerkschaft. Auch die Haltung des Zürcher Regierungsrates hat wohl einen Einfluss: Dieser signalisierte kürzlich, dass das Umziehen zur Arbeitszeit gehöre. Bereits auf die Forderung der Gewerkschaft haben die Schulthess-Klinik und das Kinderspital Zürich (Kispi) reagiert.
Rückwirkend bis zu fünf Jahren
Das UZS hat den Gewerkschaften VPOD und SBK gemäss SRF folgenden Vorschlag gemacht: Den Mitarbeitenden soll die Arbeitszeit rückwirkend per 1. Januar vergütet werden. Wie in Zukunft die Umkleidezeit in die Schichten einfliessen solle, müsse noch verhandelt werden.
Das Unispital könnte diese Umstellung teuer zu stehen kommen. Sobald das Unispital die Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkennt, können die Angestellten die Umkleidezeit für die letzten fünf Jahre einklagen, heisst es. Sollten alle Angestellten das tun, könnte dies das Universitätspital etwa hundert Millionen Franken kosten.
Zwei Wochen Gratisarbeit
Der Zürcher Krankenhausverband (VZK) hat vor kurzem vorgerechnet: würde ein Spital die Mitarbeitenden fürs Umkleiden bezahlen, könnte das für ein Spital bis zu 20 Millionen Franken kosten.
Nach Berechnungen der Gewerkschaft VPOD addieren sich die täglichen Umkleide-Minuten im Jahr auf rund zwei Wochen. Spitäler und Praxen verpflichten ihr Personal, die Alltagskleidung vor Arbeitsbeginn gegen Berufskleidung einzutauschen.
Was die Spitalbranche empfiehlt
Der Schweizerische Spitalverbund H+ schrieb seinen Mitgliedern kürzlich in einem Mail: «Sollte das Thema Umkleidezeit gleich Arbeitszeit auch in anderen Kantonen beziehungsweise Regionen aktuell werden, empfiehlt H+ seinen Mitgliedern, Regelungen über eine allfällige Kompensation auf betrieblicher oder regionaler Ebene gemeinsam mit den Sozialpartnern zu vereinbaren.»
Für der VPOD ist die Rechtslage nämlich klar. Er bezieht sich auf die Richtlinien des Seco, Juristen aus dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Diese betrachten eine Nichtanrechnung der Umkleidezeit als nicht rechtens.