Seco stellt klar: Umziehen ist Arbeitszeit (Tages-Anzeiger)

Eine Wegleitung des Bundes definiert Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das gibt den Forderungen der Gewerkschaften Aufwind. Doch Zürcher Kontrollbehörden sehen keinen Handlungsbedarf. Der Artikel von Corsin Zander im Tages-Anzeiger.

Ist es Arbeitszeit, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Geheiss des Arbeitgebers umkleiden muss? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Gewerkschaft VPOD und die Zürcher Spitäler, sondern auch zahlreiche Branchen seit Monaten. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als oberste Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Arbeitsgesetzes die Frage beantwortet. Bereits Ende Februar passte das Seco die Wegleitung zum Arbeitsgesetz an. Diese interpretiert das Gesetz aus Sicht des Seco. Darin steht zur Arbeitszeit nun: «Im Zusammenhang mit Umkleiden/Ankleidung gilt somit all das als Arbeitszeit, was obligatorisch Teil des Arbeitsprozesses ist: (...) Anziehen von Überzugskleidern oder steriler Arbeitskleidung.»

«Durchbruch» für VPOD

Über diese Spezifizierung freut sich der VPOD. «Für uns ist das ein Durchbruch. Nun kann niemand mehr behaupten, die Umkleidezeit sei keine Arbeitszeit», sagt Roland Brunner. Der Regionalsekretär verhandelt in Zürich mit den Spitälern. Inzwischen haben schon die Schult hess-Klinik, das Kinderspital und laut verschiedenen Medienberichten auch des Unispital anerkannt, dass es Arbeitszeit ist, wenn sie vom Personal aus hygienischen Gründen verlangen, sich umzuziehen.

Dies klingt nach einer kleinen Änderung, aber die Zeit fürs tägliche An- und Ausziehen summiert sich. Während eines Jahres verbringen Pflegefachleute eineinhalb Wochen in der Umkleidekabine. Zahlt man diese Zeit aus, kostet das einen Betrieb wie das Unispital bis zu 20 Millionen Franken pro Jahr. Doch wie die Zeit abgegolten wird, ist noch Teil der Verhandlungen des Unispitals mit dem VPOD. Für Brunner ist klar: «Es darf nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden geschehen.» Das Unispital bestätigt Gespräche, will sich aber nicht weiter äussern. Andere grosse Spitäler wie das Kantonsspital Winterthur oder das Spital Limmattal liessen entsprechende TA-Anfragen gestern unbeantwortet.

Der VPOD sieht das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in der Verantwortung, die Regeln durchzusetzen und die Betriebe zu verpflichten, die Arbeitszeit anzurechnen. Doch bisher vertrat das AWA die Haltung, es sei nicht seine Aufgabe, zu prüfen, wie sich die Arbeitszeit zusammensetze. Daran ändere auch die Spezifizierung des Seco nichts: «Eine Wegleitung ist keine gesetzliche Grundlage.» Die Betriebe müssten selber regeln, ob und wie sie die Umkleidezeit anrechnen, heisst es beim AWA.

Derweil übt der VPOD auf anderer Ebene Druck aus. Er fordert im Namen seiner Mitglieder die Spitäler auf, für die nicht verrechnete Umkleidezeit der vergangenen maximal fünf Jahre Lohnrückzahlungen zu leisten. Bereits hat er weit über hundert solcher Rückforderungen über insgesamt mehr als eine Millionen Franken verschickt. Keines der angefragten Spitäler wollte dies gestern kommentieren. Verweigern sie die Rückzahlung, ist der VPOD bereit, bis ans Bundesgericht zu gelangen.

Was tun andere Branchen?

Ein entsprechender Gerichtsentscheid könnte die Frage um die Arbeitszeit endgültig klären. Das hätte Auswirkungen auf andere Branchen. Bisher wird die Umkleidezeit je nach Betrieb unterschiedlich gehandhabt, ob man nun auf dem Bau, im Labor oder bei der Polizei arbeitet. Gemäss Seco gilt der Grundsatz aber für alle, die sich im Betrieb umziehen müssen. Eine Umfrage bei Bau- und Gastrofirmen zeigt: Die Anpassung der Seco-Wegleitung ändert bisher nichts. Auch die entsprechenden Branchenverbände sagen, eine Diskussion, die Umkleidezeit zu regeln, werde zurzeit nicht geführt.

Die Stadt Zürich klärt für alle Angestellten derzeit ab, wie die Umkleidezeit gehandhabt werden soll. Ein Ergebnis soll noch dieses Jahr vorliegen. Die Wegleitung des Seco werde miteinbezogen, heisst es bei der Stadt. Bis zum Abschluss der Abklärungen müssen auch die städtischen Spitalangestellten warten. Obwohl immer mehr Spitäler den VPOD-Forderungen nachkommen, sind sie den städtischen Regeln unterstellt und ziehen sich weiterhin ohne Vergütung um.