Spital Uster und GZO Wetzikon: Fusionierte Aktiengesellschaft?

Sollen die Spitäler Uster und Wetzikon fusionieren? Und sollen sie das als Aktiengesellschaft? Darüber werden die Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinde Anfang nächsten Jahres vielleicht abstimmen können. Der VPOD nimmt Stellung.

Im Rahmen einer Vernehmlassung hat der VPOD Stellung genommen zur geplanten Umwandlung des Spitals Uster in eine Aktiengesellschaft und zur Fusion mit dem GZO Wetzikon. Nur vier Jahre, nachdem die Stimmberechtigten eine Privatisierung des Spitals abgelehnt haben, kommt schon wieder eine unausgereifte Vorlage mit unnötigem zeitlichem Druck auf den Tisch. Die Vernehmlassungsantwort des VPOD ist auf unserer Webseite aufgeschaltet. Hier die wichtigsten Punkte im Fazit:

  1. Einer Rechtsformänderung des Spitals Uster in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft kann der VPOD aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen.
  2. Sowohl der unangemessene zeitliche Druck als auch die nicht resultatoffene Vorgehensweise sind grundlegend demokratiekritisch und personalfeindlich zu beurteilen. Die vorliegenden Dokumente erhalten zudem inhaltliche Schwachstellen, auf die der VPOD in seiner Vernehmlassungaantwort konkret hinweist .
  3. Sollte der VPOD nicht die Möglichkeit haben, gemäss Fusionsgesetz im Rahmen einer Konsultation mit den Angestellten der beiden Spitäler die Auswirkungen einer Rechtsformänderung zu erörtern, werden wir gemäss Fusionsgesetz die gerichtliche Verhinderung des Eintrags ins Handelsregister prüfen.

Die Vernehmlassungsantwort des VPOD als PDF