Umkleiden wird Arbeitszeit

Die Forderung des VPOD, dass Umkleidezeit endlich als Arbeitszeit angerechnet wird, setzt sich durch – gegen Widerstand.

Die Regionalspitäler Limmattal und Bülach wollen von einer Anerkennung der Umkleidezeit nichts wissen. Das Spital Limmattal hat mit einer Verfügung die Lohnforderung von Mitarbeitenden zurückgewiesen, für die letzten fünf Jahre die Umkleidezeit als Arbeitszeit nachzuzahlen. Gegen diese Verfügung hat der VPOD fristgerecht vor dem Bezirksrat Rekurs eingelegt. Darüber, ob man denn gedenke, die Umkleidezeit wenigstens in Zukunft anzurechnen, schweigt sich das Limmi aus.

Ähnlich verhält sich das Spital Bülach. Nach einem Treffen des VPOD mit dem Spital und ihrem Rechtsvertreter, teilt uns dieser schriftlich mit, dass das Spital Bülach die Lohnforderung für die letzten fünf Jahre zurückweise. Als „faire und gute Arbeitgeberin, welche mit ihren Anstellungsbedingungen weit über das gesetzliche Mindestmass hinausgeht“ nehme man „das Thema als berechtigtes Anliegen wahr“ und man werde „nach Lösungen suchen, wie die Umkleidezeit zu Gunsten der betroffenen Mitarbeitenden in das bestehende Arbeitssystem integriert werden kann“.

Vielleicht entscheidender als die kleineren Regionalspitäler sind die beiden grossen Kantonsspitäler, das Universitätsspital Zürich USZ und das Kantonsspital Winterthur KSW. Beim USZ hat der VPOD bisher im Namen von rund 100 Angestellten Lohnforderungen für die letzten fünf Jahre gestellt. Das USZ hat inzwischen einen Vorschlag unterbreitet, wie die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet respektive kompensiert werden soll. Dies soll rückwirkend per 1.1.2019 geschehen. Der VPOD hat den Vorschlag des USZ in einer Mitarbeiterumfrage zur Diskussion gestellt. Bisher haben sich 680 USZ-Angestellte daran beteiligt. Nächsten Montag findet die Besprechung des VPOD mit dem USZ statt. Der Grundsatz ist geklärt, aber die Details werden noch einiges zu reden geben.

Das USZ hat auch klar zu verstehen gegeben, dass es seinen Vorschlag mit dem KSW abspricht und für beide Häuser die gleiche Lösung angestrebt wird. Es ist also davon auszugehen, dass auch im KSW eine Anrechnung der Umkleidezeit rückwirkend per 1.1.2019 in Kraft tritt.

Für den VPOD ist klar, dass erst der massive Druck durch Politik und Medien die Spitäler hier zum Handeln bewegt und nur dank dem Engagement vieler aktiver VPOD-Mitglieder das Arbeitsgesetz endlich auch in diesem Punkt umgesetzt wird. Leider hinken die Arbeitsinspektorate und das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA des Kantons Zürich hier weiterhin hinterher, statt dass sie bei der Durchsetzung des Arbeitsgesetzes die ihnen eigentlich zustehende Führungsrolle übernehmen. Auch hier ist aber sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen.