Anfrage im Kantonsrat zur PK-Diskriminierung

Die zweite Säule (Pensionskassen) diskriminiert systematisch tiefere Löhne und damit vor allem Frauen. Auf Initiative von Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD-Sektion Zürich Kanton und SP-Kantonsrätin, wurde nun eine entsprechende Anfrage im Kantonsrat eingereicht.

A N F R A G E von Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden), Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur), Laura Huonker (AL, Zürich)

betreffend Frauendiskriminierung in der Pensionskasse

In der Publikation „Frauendiskriminierung in der Pensionskasse“ des VPOD Zürich Kanton wird eindrücklich aufgezeigt, dass die zweite Säule die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern verdeckt vergrössert: Sparbeiträge der Arbeitgeber sind faktisch Bestandteil des Bruttolohnes. Der Mechanismus der beruflichen Vorsorge ist strukturell jedoch so angelegt, dass Arbeitgebergutschriften die Alterssparguthaben der hohen Einkommen überproportional bedienen. Exemplarisch lässt sich das anhand des folgenden Beispiels aufzeigen: Der Lohn eines 53jährigen Chefarztes am Universitätsspital Zürich USZ, eingestuft in Lohnklasse 28, Lohnstufe 20, beträgt 240'364 Fr. Er ist 3,6 Mal höher als der Lohn einer 53jährigen Pflegehilfe, eingestuft in Lohnklasse 6, Lohnstufe 20. Der feste Koordinationsabzug von 24'885 Fr. bewirkt, dass die Arbeitgeberbeiträge an das BVK-Alterssparguthaben des Chefarztes jedoch um das 5,1-fache höher sind als diejenigen der Pflegehilfe.

Herkömmliche Lohnanalysen berücksichtigen die Arbeitsgeberleistungen an die berufliche Vorsorge (zweite Säule) nicht und ebnen so die Lohndifferenz aus.

Die Anfragestellenden bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Anerkennt der Regierungsrat das vom VPOD dokumentierte Problem einer systematischen Diskriminierung von tieferen Löhnen bei den Pensionskassenbeiträgen des Arbeitgebers? Teilt der Regierungsrat die Einschätzung des VPOD, dass davon vor allem Frauen betroffen sind?
  2. Ist der RR bereit, zukünftige Lohnstudien des Kantons entsprechend anzupassen, also nicht nur die Brutto-/Nettolöhne nach Geschlecht ausweisen, sondern zusätzlich zum Bruttolohn die Arbeitgeberleistungen an die berufliche Altersvorsorge der Versicherten getrennt nach Geschlechtern auszuweisen?
  3. Was für Anstrengungen unternimmt der Regierungsrat, um die strukturelle Diskriminierung in der Altersvorsorge zu beseitigen?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Ansatz, den Koordinationsabzug für das kantonale Personal und bei der BVK-versicherten ArbeitnehmerInnen wenigstens bis Lohnklasse 16 vollständig abzuschaffen? Ist der Regierungsrat bereit, sich über seine Vertretung in der BVK zusammen mit der Vertretung der Sozialpartner dafür stark zu machen, zumal eine bessere Versicherung in der beruflichen Vorsorge auch eine dämpfende Auswirkung auf die EL-Ausgaben hätte?
  5. Wäre es für den Regierungsrat denkbar, die strukturelle Diskriminierung in der Altersvorsorge durch höhere Arbeitgeberbeiträge im tieferen Lohnsegment auszugleichen? Ist der Regierungsrat bereit, sich über seine Vertretung in der BVK dafür stark zu machen?

Das VPOD-Dossier"Frauendiskriminierung in der Pensionskasse" als PDF