Der VPOD nimmt Stellung

Sozusagen als Abschiedsgeschenk hat Regierungsrat Thomas Heiniger noch eine Revision des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzes auf die Reise geschickt. Der VPOD nimmt Stellung zu seinem Vermächtnis.

Die ausführliche Vernehmlassungsantwort des VPOD kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Auszüge aus der Vernehmlassungsantwort des VPOD:

Grundsätzlich begrüsst der VPOD – wie bereits in der Vernehmlassung 2010 festgehalten – eine gesamtgesellschaft­liche Steuerung und Regulierung des Gesundheitswesens durch die öffentliche Hand. Die Festlegung von Kriterien zur Aus­wahl von Leistungserbringern, die auf der Spitalliste aufgeführt werden, ist gesellschaft­lich sinnvoll und notwendig. Die Kriterien dürfen aber nicht der Markt- und Konkurrenzlogik mit ihren betriebswirtschaftlichen Renditevorgaben folgen, sondern dem Ziel, die bestmögliche Leistung zu einem angemessenen Betrag zu erbringen. Auch der VPOD ist gegen eine «Verschleuderung von Prämien- und Steuergeldern», aber mit der gleichen Vehemenz gegen den auf dem Rücken des Personals ausgeübten Spar­druck. Dabei widerspricht eine Beseitigung von Fehlanreizen bei leistungsabhängigen Löhnen für die Ärzteschaft diesem Prinzip des VPOD nicht.

Empfindliche Lücke:

Wir sind schockiert, dass das Spitalpersonal im Gesetzesentwurf (erneut) keine Er­wähnung findet. Wie verschiedenen Studien, z.B. des Schweizer Gesundheitsobservatoriums OBSAN, zu entnehmen ist, kommt ein bedrohlicher Mangel an Pflegepersonal auf das Schweizer Gesund­heitswesen zu. Schon heute muss ein beträchtlicher Teil der Personalnachfrage durch Rekrutie­rung von ausländischen Arbeitskräften gedeckt werden. Die Gewährleistung der genannten Pla­nungsziele, insbesondere die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit den Pflichtleis­tungen nach KVG“, ist nicht möglich ohne eine aktive Personal- und Ausbildungspolitik. Eine solche Politik muss im Spitalplanungs- und finanzierungsgesetz explizit verankert werden. Unsere zentrale Forderung lautet: Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sozialpart­ne­rschaftlichen Verpflichtungen, wie auch der Nachweis einer fachlich angemessenen Personal­dotierung, müssen Kriterien für den Abschluss eines Leistungsauftrags sein.

Fazit

  1. Der VPOD sieht die Einführung von Fallpauschalen und die daraus resultierende beschleunigte Ökonomisierung des Gesundheitswesens weiterhin kritisch und steht ihr ablehnend gegenüber.
  2. Statt die Marktlogik zu verstärken und sie gleichzeitig engmaschiger zu regulieren, verlangt der VPOD eine Ausrichtung auf das gesamtgesellschaftliche Interesse einer starken Gesundheitsver­sorgung. Die Revision des SPFG würde dazu eine gute Gelegenheit bieten.
  3. Innerhalb des pseudomarktwirtschaftlich ausgerichteten Systems, welches mit dem SPFG etabliert wurde, beinhaltet die Revision wichtige und richtige Bestimmungen, um das Gesundheitswesen vor einigen Auswüchsen der Marktwirtschaft zu schützen.
  4. Weiterhin fehlt im SPFG der zentrale Pfeiler der Gesundheitsversorgung: das Personal. Der VPOD fordert, dass diese Lücke gemäss unseren Vorschlägen endlich geschlossen wird.