50 Millionen Franken Lohnklau pro Jahr!

Die Spitäler im Kanton Zürich bauen ständig neue Luxusbettenhäuser, geben Millionen für neue Logos und Werbung aus und auch sonst scheint ihnen nichts teuer genug zu sein. Dem Personal wird aber weiterhin jedes Jahr zwei Wochen Lohn geklaut, weil die Umkleidezeit nicht angerechnet wird. Der VPOD klagt dagegen.

Seit letztem September liegt die Forderung klar auf dem Tisch: „Umkleiden ist Arbeitszeit!“. Dies bestätigen das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, der Regierungsrat des Kantons Zürich und alle Gutachten. Eigentlich bestreitet es niemand mehr. Eigentlich. Aber in der Praxis haben erst zwei Spitäler im Kanton Zürich dies anerkannt und umgesetzt: die Schulthess-Klinik und das Kinderspital Kispi. Mit dem Universitätsspital Zürich USZ laufen Verhandlungen, wobei ein erster Vorschlag des Spitals zurückgezogen wurde und der zweite Vorschlag auf heftigen Widerstand aller Betroffenen stösst. Recht haben und Recht bekommen ist also einmal mehr ein grosser Unterschied.

Seit letztem Jahr begleitet der VPOD seine Forderung auch mit Lohnklagen. VPOD-Mitglieder können mit einer Vollmacht die Gewerkschaft beauftragen, in ihrem Namen den Lohn für die letzten fünf Jahre Umkleidezeit einzufordern. Die Rechnung ist grundsätzlich relativ einfach: 15 Minuten pro Tag für Umkleiden und den Gang von der Garderobe auf die Arbeitsstation und zurück ergeben im Jahr (unter Abzug der Ferien) runde zwei Wochen Arbeitszeit, die entweder als Ferien gegeben werden müssten oder auszubezahlen sind. Für fünf Jahre macht das 2.5 Monatslöhne oder Ferienmonate aus! So viel schenken die Spitalangestellten, die sich im Betrieb umkleiden müssen, ihrem Spital. Oder besser gesagt: So viel klauen die Spitäler ihren Angestellten jedes Jahr!

Gegen das Limmattal-Spital (öffentlich-rechtlicher Zweckverband) hat der VPOD die Lohnklagen bereits eingereicht. Dort läuft das Verfahren vor dem Bezirksrat. Beim Spital Bülach (privatrechtliche Aktiengesellschaft) sind die Klagen bereit und werden nächstens eingereicht. Auch am Kantonsspital Winterthur (KSW) und einem Dutzend weiterer Spitäler sind Lohnforderungen berechnet und zum Teil schon eingereicht.

Am Universitätsspital USZ haben bisher rund 200 Angestellte dem VPOD die Vollmacht gegeben und für 120 VPOD-Mitglieder wurden die Lohnforderungen beim USZ deponiert. Die eingeforderte Lohnsumme hat inzwischen zwei Millionen Franken erreicht – im Durchschnitt gut 16‘000 Franken pro Person. So viel schuldet das Spital diesen Angestellten für die in den letzten fünf Jahren nicht entschädigte Umkleidezeit. Rechnet man den Betrag hoch auf alle Angestellten der Spitäler im Kanton Zürich, die einer Umkleidepflicht unterstehen, kommt der VPOD auf eine Summe von rund 50 Millionen Franken pro Jahr und mehr als 250 Millionen Franken für die letzten fünf Jahre, die dem Personal für geleistete Arbeitszeit vorenthalten werden.*

Am Kinderspital wurden die Lohnforderungen zurückgezogen, nachdem sich das Spital bewegt hat und die Umkleidezeit seit 1. April anrechnet. Die anderen Spitäler scheinen dazu nicht bereit zu sein. Und entsprechend steigt die Zahl der Lohnklagen laufend weiter an. Je mehr die Spitäler für alles andere Geld haben, aber das Personal weiterhin nicht fair bezahlen, um so grösser wird die Wut der Angestellten und um so mehr steigt die Bereitschaft zur Klage.

Roland Brunner, Sekretär VPOD Sektion Zürich Kanton

*Berechnungsrundlage: Anzahl Angestellte in der Akutsomatik gemäss dem Bericht „Gesundheitsversorgung 2018“ der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: 24‘030. Davon mit Umkleidepflicht im Betrieb (ärztliches Personal, Pflege, Küche, Reinigung usw.) rund zwei Drittel = 16‘000 Angestellte. Bei einer Durchschnittsforderung von Fr. 16‘000 am USZ ergibt dies für alle 16‘000 Angestellten rund 50 Millionen Franken pro Jahr und 256 Millionen Franken für die fünf Jahre, für die Lohnklagen zulässig sind.