Arbeitszeitsaldi beim kantonalen Personal

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton (SP, Glattfelden), Sibylle Marti (SP, Zürich) und Rafael Steiner (SP, Winterthur) haben in Kantonsrat die folgende Anfrage eingereicht.

Gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz verfällt ein positiver Arbeitszeitsaldo von mehr als zwei Wochen grundsätzlich am Jahresende. Diese «Deckelung» des übertragbaren Arbeitszeitsaldos könnte dazu führen, dass gewisse kantonale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeit ohne Entschädigung leisten.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Personen (nach Direktionen und Ämtern sowie Lohnklassen aufgeschlüsselt) haben in den letzten fünf Jahren wie viele Stunden Arbeit geleistet, die ohne Kompensation verfallen sind?

2. Falls geleistete Arbeitsstunden verfallen sind, ohne dass sie kompensiert werden konnten: Ist dieser Umstand darauf zurückzuführen, dass Stellen nicht besetzt worden oder für einzelne Aufgaben nicht genügend Stellenprozente vorhanden sind?

3. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, dass in der kantonalen Verwaltung möglicherweise Arbeit ohne Entschädigung geleistet wird?

4. Welche Massnahmen werden ergriffen, um zu verhindern, dass kantonalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein zu hohes Arbeitszeitsaldo am Jahresende ohne Kompensation verfällt? Über welche Instrumente verfügen dabei die Vorgesetzten, über welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?