Umkleidezeit beim Kanton

Auf Anfrage des VPOD hat das Personalamt des Kantons Zürich abgeklärt, wo beim kantonalen Personal eine Umkleidepflicht besteht und wie sie gehandhabt wird.

Das Personalamt hat mit einer Umfrage bei den Direktionen und der Staatskanzlei festgestellt, dass nur wenig Personal davon betroffen sei und dass in aller Regel die Umkleidezeit bereits als Arbeitszeit angerechnet werde. Weiter heisst es: «Um den korrekten und einheitlichen Umgang mit Umkleidezeit im Kanton zu regeln, erarbeitet das Personalamt eine entsprechende Weisung. Die Weisung wird im Handbuch Personalrecht publiziert.» Wieder ein Erfolg für den VPOD also. Weiter zum Thema: zuerich.vpod.ch/umkleiden