Frauendiskriminierung in der Pensionskasse?

Michèle Dünki-Bättig, SP Kantonsrätin und Präsidentin des VPOD Zürich Kanton, wollte vom Regierungsrat wissen, wie er dazu steht, dass der Kanton die hohen Einkommen in der beruflichen Vorsorge stark bevorzugt. Jetzt hat der Regierungsrat diese Anfrage 222/2019 beantwortet. Oder auch nicht.

Michèle Dünki-Bättig wollte wissen, ob der Regierungsrat das vom VPOD dokumentierte Problem einer systematischen Diskriminierung von tieferen Löhnen bei den Pensionskassenbeiträgen des Arbeitgebers anerkennt und ob er die Einschätzung des VPOD teile, dass davon vor allem Frauen betroffen sind. Die Antwort kam im Protokoll der Sitzung des Regierungsrates vom 25. September*. Sie ist eine grosse Enttäuschung und ein Widerspruch in sich.

Auch so geht Frauendiskriminierung!

Der Regierungsrat verneint eine Benachteiligung, indem er schreibt: «Die Reglemente der BVK weisen keine diskriminierenden Elemente auf. Es wird weder in Bezug auf die Beiträge noch auf die Leistungsparameter zwischen den Geschlechtern unterschieden. Eine reglementarische Diskriminierung weiblicher Angestellten in der kantonalen Verwaltung unter dem Titel ‘Frauendiskriminierung in der Pensionskasse’ liegt deshalb nicht vor.» Noch einmal zum Mitschreiben: Der VPOD behauptet nicht, dass Frauen wegen ihres Geschlechts in der Pensionskasse diskriminiert würden. Diskriminiert werden Tieflohngruppen und Teilzeitangestellte. Und das sind nun einmal zum weitaus grössten Teil Frauen. Auch so geht Frauendiskriminierung!

Fragwürdige «ausgleichende Gerechtigkeit»

Der Regierungsrat gesteht zwar ein, dass der fixe Koordinationsabzug von 24'885 Franken für alle Einkommen dazu führt, dass hohe Einkommen überproportional mit Arbeitgeberbeiträgen bedient werden. Das aber sei "für sich allein genommen nicht massgebend". Die AHV müsse in die Betrachtung einbezogen werden, wo die kleinen Einkommen in der AHV bevorzugt behandelt werden. Das Bundesrecht korrigiere diese Bevorzugung wieder in der zweiten Säule!

Das ist eine steile These, die der Zürcher Regierungsrat da aufstellt: Das Bundesrecht wollte ganz bewusst die soziale Ausgestaltung der AHV mit dem Gesetz der beruflichen Vorsorge wieder aushebeln? Eine mehr als nur fragwürdige Aussage.

Aber der Regierungsrat kann sich nicht hinter Bundesrecht verstecken, weil sich das BVK-Vorsorgereglement weitgehend im überobligatorischen Bereich bewegt, in dem Pensionskassen wie Arbeitgeber praktisch völlig frei sind, um beispielsweise diskriminierende Effekte abzuschaffen oder wenigstens zu mildern. Es ist weder naturgegeben noch von übergeordnetem Recht befohlen, dass ein 53-jähriger USZ-Chefarzt in Lohnklasse 28/Lohnstufe 20 mit einem 3,6 mal höheren Lohn als die gleichartige Pflegehilfe in Lohnklasse 6/Lohnstufe 20 das 5,1-fache an Arbeitgeberleistungen auf sein BVK-Vorsorgekonto erhält. Mit dem Vorsorgereglement der BVK, das seit 2017 gültig ist, haben die Arbeitgeber diese Umverteilungseffekte von den kleinen zu Gunsten der hohen Einkommen sogar noch verschärft!

Kein Handlungsbedarf?

Folgerichtig weigert sich der Regierungsrat auch kategorisch, die von Michèle Dünki-Bättig angeregte Anpassung zukünftiger Lohnstudien vorzunehmen, um nicht nur die Brutto-/Nettolöhne nach Geschlecht zu erfassen, sondern zusätzlich getrennt nach Geschlechtern auch die Arbeitgeberleistungen an die berufliche Altersvorsorge.

Die VPOD Sektion Zürich Kanton besteht darauf, dass die starke Benachteiligung von BVK-Versicherten mit kleinen und mittleren Einkommen zumindest gemildert wird. Er hat dazu ganz konkrete Vorschläge ausgearbeitet und wird sie dem Regierungsrat im Rahmen der Überprüfung der Personalstrategie unterbreiten. Immerhin macht der Regierungsrat in seiner Antwort zu Frage 4 von Michèle Dünki-Bättig ja eine Aussage: «Die auf Anfang 2019 eingeführten Versicherungsmodelle der BVK, die teilweise gerade für Mitarbeitende mit tiefem Einkommen interessant sein können (Senkung der Eintrittsschwelle, Gesamtvorsorge), werden darum prioritär in diese Prüfung miteinbezogen.» Michèle Dünki-Bättig meint dazu: «Der Kanton muss ein Interesse daran haben, die Altersarmut zu vermindern. Deshalb muss er jetzt Massnahmen ergreifen, Frauen und Menschen mit tiefen Löhnen besser in der BVK zu versichern.»

Der VPOD ist nach wie vor davon überzeugt, dass heutige Lohnanalysen die geschlechtsspezifischen Differenzen nur unzureichend abbilden, solange die Arbeitgeberleistungen an die berufliche Vorsorge nicht miteinbezogen werden.

* Die Anfrage 222/2019 von Michèle Dünki-Bättig und die Antwort des Regierungsrates sind veröffentlicht auf der Webseite des Regierungsrates unter https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaefte.aspx

Die Dossiers der VPOD Sektion Zürich Kanton zu diesem Thema:
Stopp Umverteilung! vom 30.9.2019
«Zweite Säule: zu Diensten höchster Löhne - Frauendiskriminierung in der Pensionskasse» von Juni 2019